Gutachterverfahren zur Weiterentwicklung der Innenstadt

Fragen und Antworten

Der Siegerentwurf sieht keine Bebauung mehr vor zwischen Zentralhaltestelle und dem Gebäude der ehemaligen Dresdner Bank bzw. späteren Sparkasse am Johannisplatz. Wie ist der Siegerentwurf hier zu verstehen?

Es ist bekannt, dass der Eigentümer des Gebäudes der ehem. Sparkasse die Errichtung eines weiteren Gebäudes favorisiert. Die vom Stadtrat am 29.02.2012 beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93/21 "Posthof" Teil A: Rathausplatz/Johannisplatz setzt an dieser Stelle kein Baufeld fest. 

Der Siegerentwurf hat in diesem Bereich Bäumen als gestalterisches Element den Vorzug gegenüber einer baulichen Entwicklung gegeben.

Der Siegerentwurf sieht eine Bebauung im heutigen Stadthallenpark vor, der im Komplex mit der Stadthalle unter Denkmalschutz steht. Warum soll der Stadthallenpark zumindest teilweise bebaut werden?

Gemäß Siegerentwurf werden erdgeschossig drei flexible Zonen mit „durchgesteckten“ Läden und Erschließung der Oberschosse verortet. Großzügige Passagen verknüpfen die innerstädtischen Bereiche mit dem Park Am Roten Turm. Um die gewünschte städtebauliche Führung zu unterstreichen, wird der Park Am Roten Turm optisch deutlich nach Norden in Richtung Karl-Marx-Denkmal geöffnet.

Die Jury des Gutachterverfahrens begrüßte die behutsame Einbindung, wovon sowohl der Park (Außengastronomie) als auch die Straße der Nationen (Einzelhandel) profitieren. Die Veränderungen in der Substanz des Parks sollen dabei möglichst gering gehalten werden. In der Umsetzung bedarf es einer sensiblen Feinplanung.

Der Siegerentwurf sieht nahe dem Johannisplatz und zwar in Richtung der Bahnhofstraße einen weiteren Baukörper vor. Soll der derzeit dort befindliche Spielplatz weichen?

Dem Entwurf liegt die – städtebaulich nachvollziehbare – Idee zugrunde, der Zschopauer Straße durch diesen Baukörper am Johannisplatz einen baulichen, optisch wirksamen Endpunkt zu setzen. Ähnliche Überlegungen hatte auch die Stadt in den Rahmenplänen Stadtzentrum 2000 und 2005 mit dem  – gegenüber dem Siegerentwurf leicht versetzten – Baufeld F3 verfolgt. Die Ausgestaltung eines Baufeldes an dieser Stelle und die zeitliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Fördermittelbindungsfrist werden nun weiter vertiefend zu bearbeiten sein. 

Der Siegerentwurf sieht auf dem Parkplatz am Tietz keine geschlossene Blockbebauung mehr vor wie dies noch frühere Entwürfe der Stadtplanung gezeigt haben (u. a. Rahmenplan 2000). Wie ist der Siegerentwurf hier zu verstehen?

Der Rahmenplan ist in seinen Aussagen schematisch, um zuerst einmal deutlich zu machen, dass es neben dem Tietz ein Baufeld an der Bahnhofstraße/Zschopauer Straße geben soll. Im Rahmen des Gutachterverfahrens wurde herausgearbeitet, dass eine kleinteiligere Gliederung des Areals unter Berücksichtigung/Betonung des Haupteinganges zum Tietz wünschenswert wäre. Der Entwurf schafft durch die Abschirmung zur Bahnhofstraße eine Vorplatz für das Tietz, der Aufenthaltsqualitäten entfalten kann.  

Der Siegerentwurf nimmt erneut die Blockbebauung des Bereichs Mühlenstraße bzw. Karl-Liebknecht-Straße auf - so wie schon zuvor der Rahmenplan des Büros Speer & Partner. Wie ist der Siegerentwurf hier zu verstehen?

Das vom Planungsbüro Albert Speer & Partner erstellte städtebauliche Konzept zur Weiterentwicklung des Brühls diente als Grundlage für die Entwicklung des innerstädtischen Quartiers. Für den Zeithorizont 2030+ schlägt das Konzept zur „Stadtreparatur“ den Ersatz der vielgeschossigen Wohnzeilen an der Mühlenstraße durch eine maßstäbliche Karreebebauung vor. Daran haben sich alle vier teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich orientiert. Es handelt sich insoweit um eine eher langfristige bauliche Perspektive.

Der Siegerentwurf zeigt drei neue Karrees zwischen dem Behördengebäude Brückenstraße und dem Gebäude der IHK an der Straße der Nationen (sog. Baufeld J5). Das Grundstück gehört dem Freistaat Sachsen. Ist der Stadt Chemnitz bekannt, ob der Abriss des Gebäudes an der Straße der Nationen 23 beschlossene Sache ist?

Die Auslobungsunterlagen zum Gutachterverfahren wurden für den Bereich des Baufeldes J5 unter Einbindung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) erstellt. Zum Gebäude Straße der Nationen 23 beinhaltet die Auslobung die Aussage, dass dieses Gebäude abgerissen werden kann. 

Der Siegerentwurf sieht zwischen SIB-Gebäude und Käthe-Kollwitz-Straße die Entwicklung des neuen „Theaterquartiers“ vor. Mit seinen öffentlichen Räumen knüpft es an die Raumfolgen der City an und vermittelt strukturell zwischen modernem SIB-Gebäude und nachfolgendem gründerzeitlichen Blockstrukturen. Die gegeneinander versetzten Räume verknüpfen die Bewegungslinien vom Brühl und Straße der Nationen nach Süden hin.

Die ausgewiesenen Baufelder sollen mit einer lebendigen Mischung vom Stadthaus bis zu größeren Einkaufslagen versehen werden. In den oberen Geschossen entsteht dichtes neues urbanes Wohnen. Die inneren Plätze und Wege sind verkehrsberuhigt. Die erforderlichen Stellplätze sind in Tiefgaragen untergebracht. 

Die Stadt wird mit dem Freistaat die nächsten Schritte zur Umsetzung des „Theaterquartiers“ abstimmen. 

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