Gutachterverfahren

Bahnhofs- und Brückenstraße

Die breite Bahnhofstraße hindert Fußgänger. Aus den Entwürfen des angeschlossenen Gutachterverfahrens ist nicht erkennbar, dass sich daran etwas ändern wird. Welche Vorschläge gibt es dazu?

Gedanklicher Ansatz für die Bahnhofstraße ist eine boulevardartige Gestaltung. Dieser Idee folgt auch der Siegerentwurf. Durch breite, begrünte Seitenräume mit doppelten Baumreihen soll dem heute 60 Meter breiten Straßenraum eine städtebauliche Proportion gegeben werden. Zusätzliche Querungen sind aber schwer umzusetzen, da die Bahnhofstraße eine wichtige, vielbefahrene Straße bleiben wird. Ähnliche Straßen in anderen Städten zeigen, dass auch eine Hauptverkehrsstraße Passanten Anreize bietet. Die »Champs-Élysées« in Paris ist so ein Beispiel.
Durch die aufeinander folgenden Kreuzungen Zschopauer Straße bzw. Brücken-/ Augustusburger Straße sind Abbiege- und Aufstellspuren unverzichtbar, um den Verkehrsfluss der Bahnhofstraße nicht zum Erliegen zu bringen. 


Der Knoten Bahnhofstraße/Zschopauer Straße wird kompakter gestaltet, um künftigen Bewohnern und Nutzern am Johannisplatz die Zu- und Ausfahrt zu ermöglichen. Ampeln sind anzupassen die den Verkehr fließen lassen und dennoch Fußgängern das zügige Überqueren gestatten.

Der Siegerentwurf sieht für das Baufeld, das am Archäologiemuseum anschließt, einen weiteren Baukörper vor, der den Johannisplatz besser räumlich fasst. Kritiker meinen, dass der Entwurf das frühere Landeszentralbank-Gebäude nicht in einen Blockrand integriert würde und der Blick auf den freien Brandgiebel des Gebäudes gelenkt würde. Woraus ergab sich dieser Entwurfsansatz?

Dem Entwurf liegt die – städtebaulich nachvollziehbare – Idee zugrunde, der Zschopauer Straße durch diesen Baukörper am Johannisplatz einen baulichen, optisch wirksamen Endpunkt zu setzen und dem Johannisplatz einen Abschluss zu geben. 


Ähnliche Überlegungen hatte auch die Stadt in ihren Rahmenplänen Stadtzentrum 2000 und 2005 mit dem – gegenüber dem Siegerentwurf leicht versetzten – Baufeld verfolgt. Die gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan geänderte Gliederung soll eine zügigere Wegeführung aus Richtung Augustusburger Straße/ Brückenstraße zum Johannisplatz ermöglichen. Das Ausrichten auf den Giebel des Gebäudes der ehemaligen  Landeszentralbank wurde von den Planern nun bewusst so gewählt, um den Platzzugang zu verengen. Es wird davon ausgegangen, dass die Fassade/ der Giebel des Gebäudes gestalterisch weiterentwickelt werden kann. Die Ausgestaltung eines Baufeldes an dieser Stelle und die zeitliche Umsetzung werden weiter vertiefend zu bearbeiten sein.

Konsequenz der Errichtung dieses Gebäudes wäre, auf den dort befindlichen Hightech-Spielplatz zu verzichten. Welche Position vertritt hierzu die Stadt?

Es muss zunächst entschieden werden, ob die Stadt an den bestehenden Bebauungsplänen für den Johannisplatz, insbesondere am Zuschnitt des Baufeldes neben dem Archäologiemuseum festhält. Diese Grundsatzentscheidung sollte bald getroffen werden, um Klarheit für dessen Vermarktung zu erlangen. Bei der Fortschreibung des Rahmenplans für die Innenstadt ist zu prüfen, ob auch das benachbarte Areal – unter Verlust des Spielplatzes am Johannisplatz – Bestandteil der Planung sein soll. Der  städtebauliche Gedanke aus dem Gutachterverfahren kann so in modifizierter Form aufgegriffen werden.

Die Realisierung dieses Baufeldes könnte erst erfolgen, wenn die Bindungsfrist für die eingesetzten Fördermittel für den Bau des Spielplatzes abgelaufen ist. Zu berücksichtigen ist auch, dass Spielgeräte einer relativ hohen Abnutzung unterliegen, so dass ohnehin zu gegebener Zeit über eine Sanierung zu entscheiden sein wird. Vor- und Nachteile der weiteren Entwicklung am Johannisplatz sind sorgfältig abzuwägen.

Der Siegerentwurf sieht keine Bebauung mehr vor zwischen Zentralhaltestelle und dem Gebäude der ehemaligen Dresdner Bank bzw. späteren Sparkasse am Johannisplatz. Wie ist der Siegerentwurf hier zu verstehen?

Es ist bekannt, dass der Eigentümer des Gebäudes die Errichtung eines weiteren favorisiert. Die vom Stadtrat 2012 beschlossene Änderung des Bebauungsplans für den sogenannten »Posthof« Teil A setzt an dieser Stelle kein Baufeld fest. Der Siegerentwurf hat in diesem Bereich Bäumen als gestalterisches Element den Vorzug gegenüber einer baulichen Entwicklung gegeben.

Neben dem Gebäude des Freistaates (die sogenannte »Parteifalte«) stellt vor allem die Brückenstraße eine Blockade der Innenstadt und für die Weiterentwicklung der Straße der Nationen dar. Wie soll dies aufgebrochen werden?

Um die gewünschte städtebauliche Führung zu unterstreichen, soll der Park Am Roten Turm optisch deutlich nach Norden in Richtung Karl-Marx-Monument geöffnet werden. Die Brückenstraße wird trotz des auch weiterhin vorhandenen Verkehrs durch breite »Trittlinien« gut querbar umgestaltet. Die Höhenunterschiede zum SIB-Gebäude durch flache Rampen und geneigte Plätze überwunden. Bäume sollen einen prägenden verbindenden Parkcharakter entstehen lassen. 

Architekt Axel Lohrer dazu: »Die Blockade der Brückenstraße soll mit einem sogenannten Streifenmodell aufgebrochen werden. Die Straße wird quer aufgeteilt in Fahrbahnen und jene Bereiche, wo Fußgänger verschnaufen können. Optisch kann man das sehr gut trennen, indem man beispielsweise die Fußgängerbereiche pflastert, die Fahrbahnen asphaltiert. Der Effekt dabei ist, dass Passanten die Straße etappenweise überqueren können, dann wirkt die Straße nicht mehr so breit und so blockierend. Wir haben nur noch eine Fahrspur in jede Richtung geplant – statt der bisher dort zwei vorhandenen. Wir dürfen ja nicht alles dem Auto opfern, sondern wir müssen die Innenstadt mehr aus der Perspektive des Fußgängers entwickeln. Und für den ist die Brückenstraße heute eine Barriere, was für die Entwicklung der Straße der Nationen äußerst negative Folgen hat.«

Einwohner äußerten sich besorgt über das Verkehrsaufkommen; zumal der Innenstadtring auf absehbare Zeit nicht vollendet wird.

Die verkehrliche Verbindungsfunktion Brückenstraße muss erhalten bleiben; das war eine wichtige Vorgabe für das Gutachterverfahren. Es sollte keine Verlagerung verkehrlicher Funktionen auf andere Teile des Zentrumsringes erfolgen, um Abschnitte wie die Theaterstraße nicht zusätzlich zu belasten und deren Umgestaltung nicht in Frage zu stellen. Andererseits besteht auch keine Notwendigkeit, den Innenring als Voraussetzung für die Umgestaltung der Brückenstraße fertiggestellt zu haben.


Ein zweistreifiger Querschnitt mit Aufweitungen / Abbiegespuren vor den Kreuzungen ist im Entwurf enthalten und für die Bewältigung der vorhandenen Verkehrsbelastung von derzeit rund 1.800 Kfz in der Spitzenstunde ausreichend.


Das Ziel besteht darin, den Zentrumsring städtebaulich zu integrieren und damit seine Barrierewirkung zu minimieren. Mit der Zweistreifigkeit des Querschnittes wird ein  linienhaftes Queren möglich (wie auf der Straße der Nationen von Brückenstraße bis Theaterplatz), anders als auf der Bahnhofstraße, wo Queren auch weiterhin nur an den signalisierten Knotenpunkten möglich sein wird.

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