Baumfällarbeiten in Parkanlagen
In dieser Woche haben die Arbeiten für Baumfällungen in öffentlichen Parkanlagen begonnen. Bei den kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurden Schäden an Bäumen in den öffentlichen Parkanlagen festgestellt, die zum Verlust der Bruchfestigkeit und der Standsicherheit führen. Aus diesem Grund besteht umgehender Handlungsbedarf. Die zu fällenden Bäume sind in angehängten Liste aufgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG dar.
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz