Vollstreckungsankündigung statt letzter Mahnung
Geänderte Regelungen im Mahnverfahren ab 15. Februar
Ab Donnerstag, dem 15. Februar, ändert das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz sein Mahnverfahren. Das Schreiben mit dem Titel „Letzte Mahnung vor Einleitung der Zwangsvollstreckung“, das bisher auf eine Zahlungserinnerung folgte, entfällt. Stattdessen wird nach einer vergeblichen Mahnung eine Vollstreckungsankündigung verschickt.
Die Änderung tritt mit dem nächsten Mahnlauf zum 15. Februar in Kraft und betreffen ausschließlich Personen, die auf vorherige städtische Mahnungen nicht reagiert haben.
Je nach Höhe der ausstehenden Zahlung können für Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen Gebühren anfallen, die sich zwischen 8 und 40 Euro bewegen. Diese Gebühren basieren auf den geltenden Gesetzen des Freistaats Sachsen.
Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, wird dringend empfohlen, grundsätzlich allen bestehenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Bei Schwierigkeiten mit der Zahlung sollte umgehend Kontakt mit der zuständigen Bearbeiterin bzw. dem zuständigen Bearbeiter aufgenommen werden.