11.03.2024
Pressemitteilung 148

Ferien- und Reisezeit beginnt bald


Hinweis der Meldebehörde: Personaldokumente rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen

Die Meldebehörde des Bürgeramtes des Stadt Chemnitz weist darauf hin, rechtzeitig vor Beginn der Sommerferien und der Reisezeit zu prüfen, ob die Personalausweise und Reisepässe noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Personaldokumente kann nicht verlängert werden. Daher müssen sie in dem Fall neu beantragt werden. Da die Identität der Antragstellenden geprüft werden muss, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente sollten derzeit ca. drei bis vier Wochen eingeplant werden. Im Bedarfsfall kann ein Expressreisepass beantragt werden, der innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Bundesdruckerei hergestellt werden kann. Dafür ist jedoch eine zusätzliche Expressgebühr in Höhe von 32 Euro zu bezahlen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen: ein Lichtbild 35 x 45 mm (biometrisch), das bisherige Personaldokument sowie die Geburts- oder Eheurkunde (oder, falls vorhanden, das Buch der Familie), um die aktuelle Namensführung prüfen zu können.
Wenn die benötigten Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden können, ist eine erneute Vorsprache erforderlich.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen und Anerkennung der Dokumente z. B. beim Reiseveranstalter, den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) zu informieren. Die Meldebehörde kann zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder keine verbindlichen Auskünfte geben.

Zu beachten ist weiterhin, dass auch alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Personaldokument verfügen müssen. Welches Dokument für das Kind beantragt werden muss, richtet sich in erster Linie nach dem Reiseziel. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Infrage kommen daher nur noch Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung muss das Kind zur Identitätsprüfung ebenfalls anwesend sein.

Zurzeit gelten folgende Gebühren:

  • Personalausweis: 37 Euro (für Antragsteller:innen unter 24 Jahre: 22,80 Euro),
  • Reisepass: 70 Euro (für Antragsteller:innen unter 24 Jahre: 37,50 Euro).

Die Gebühr wird bei der Antragstellung entrichtet.

Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und ggf. der Fingerabdrücke (biometrische Daten) kann bis zu sieben Tage vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vorgenommen werden. Dafür steht im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage ein Erfassungsterminal zur Verfügung. Dieses Terminal ist auch für Rollstuhlfahrer und Kinder ab einer Größe von 1,20 m geeignet. Die Gebühr für das Foto beträgt 5 Euro

Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde (Düsseldorfer Platz 1) sind:

Montag und Freitag, von 8 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag, von 8 bis 18 Uhr sowie
Samstag (nur mit Termin), von 9 bis 13 Uhr.

Die Dokumente können auch in den Bürgerservicestellen der Stadt beantragt werden. Hierfür ist jedoch in der Regel eine Terminreservierung erforderlich.

Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behörden-Servicenummer 115 erfragt werden. Dort ist auch die Reservierung eines Termins für die Antragstellung möglich.

www.chemnitz.de/dienstleistungsportal

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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