03.01.2024
Pressemitteilung 1

Neuer qualifizierter Mietspiegel gilt ab sofort


Vollständige Broschüre als Download und in gedruckter Form erhältlich

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für die Stadt Chemnitz der neue qualifizierte Mietspiegel, in dem die in Chemnitz gültigen Vergleichsmieten für vermieteten Wohnraum festgelegt sind. Mietspiegel sollen die Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen erhöhen, indem das aktuelle Mietenniveau transparent dargestellt wird. Zugleich dient der Mietspiegel in gerichtlichen Auseinandersetzungen über angemessene Miethöhen als Bewertungsgrundlage für die zuständigen Gerichte.

Die Stadt Chemnitz erstellt regelmäßig alle vier Jahre einen neuen qualifizierten Mietspiegel und passt ihn alle zwei Jahre der jeweils aktuellen Marktlage an. Mit der Anpassung und Mietspiegelbearbeitung hatte der Chemnitzer Stadtrat eine Arbeitsgruppe beauftragt. Dieser gehören Interessenvertretungen der Chemnitzer Mieter:innen, der Chemnitzer Wohnungswirtschaft, der privaten Vermieter:innen und Vertreter:innen der Stadt Chemnitz sowie in beratender Funktion das Amtsgericht Chemnitz an.

Der vorangegangene, seit 1. Januar 2022 gültige, qualifizierte Mietspiegel musste aufgrund der Preisentwicklung angepasst werden, um das Prädikat „qualifiziert“ behalten zu können. Gesetzlich sind hierfür zwei Optionen vorgesehen: Der Mietspiegel kann entweder mittels des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes oder durch eine erneute Stichprobenerhebung angepasst werden.

Die Stadt Chemnitz hat sich aufgrund der allgemeinen Preisdynamik im relevanten Zeitraum vom 30. Juni 2021 (Erhebungsstichtag der letzten Neuerstellung) bis 30. Juni 2023 für eine Anpassung mittels erneuter Stichprobenerhebung entschieden. Die Preisdynamik war insbesondere durch Preisanstiege bei Energieträgern und deren Folgekosten begründet.

Die Basismieten sind demnach in den vergangenen zwei Jahren (Stichtag 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023) durchschnittlich um 4,4 Prozent gestiegen. Die Werte der Basismietentabelle wurden deshalb ebenfalls um diesen prozentualen Anteil erhöht.

Trotz der Erhöhungen in den vergangenen Jahren bleibt das Chemnitzer Mietenniveau im Vergleich mit anderen Großstädten überaus niedrig. Dies liegt einerseits an der besonderen Entwicklung der Nachfrage- und Angebotsstruktur am Chemnitzer Wohnungsmarkt, andererseits auch am Bestreben der Chemnitzer Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, sich auch unter schwierigen Rahmenbedingungen stets um eine sozialverträgliche Entwicklung der Mieten in Chemnitz zu bemühen – trotz der von ihnen zu tragenden Kostenentwicklungen im Bauwesen sowie in der Unterhaltung des Wohnungsbestandes.

Verfahrensweise

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und entweder durch die Interessenvertretungen der Mieter:innen und der Vermieter:innen oder durch den Stadtrat formal anerkannt werden.

Die erforderliche Erhebung aktueller Mietpreisdaten des Chemnitzer Wohnungsmarktes, die die Basis für die Anpassung bildet, wurde als kombinierte Mieter-/Vermieterbefragung durchgeführt. Dazu wurden die Mieten von Wohnungen, die innerhalb der vergangenen sechs Jahre neu vereinbart oder geändert wurden, zum Stichtag 30. Juni 2023 erhoben. Für die Erstellung des neuen Mietspiegels wurden insgesamt 10.000 Chemnitzer Haushalte, die nach einem statistischen Stichprobenverfahren ausgewählt wurden, per Post angeschrieben. Darüber hinaus übermittelte die Chemnitzer Wohnungswirtschaft insgesamt 26.500 Bestandsmieten.

Gemäß § 23 Mietspiegelverordnung können bei der Anpassung mittels Stichprobe vergleichbare Annahmen wie bei einer Anpassung auf Grundlage des Verbraucherpreisindexes getroffen werden.

Die formale Anerkennung nach § 558d Ziffer 2 BGB ist seitens die Interessenvertreter der Chemnitzer Mieterinnen und Mieter (Mieterverein Chemnitz und Umgebung e. V.) sowie der Vermieterinnen und Vermieter (Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und Umgebung e. V., Haus & Grund Eigentümerschutz - Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e. V.) bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt.

Mit seiner formalen Anerkennung tritt der angepasste Mietspiegel am 1. Januar 2024 in Kraft und behält seine Gültigkeit als qualifizierter Mietspiegel bis zum 31. Dezember 2025.

Historie

Den ersten Mietspiegel erstellte die Stadt Chemnitz am 6. November 1997. Damals wurden mittlere ortsübliche Vergleichsmieten zwischen 4,70 und 9,18 Deutsche Mark je Quadratmeter ausgewiesen. Seitdem wurde der Chemnitzer Mietspiegel an mehrere rechtliche Novellierungen angepasst und wurde von den Interessenvertretern der Vermieter:innen und Mieter:innen im Sinne eines Interessenausgleichs anerkannt.

Service

Der vollständige Mietspiegel mit Hinweisen zur Anwendung steht kostenfrei zum Download hier zur Verfügung.

Darüber hinaus ist dort auch ein Online-Rechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Berechnungshilfe zu finden.

In gedruckter Form ist die Broschüre gegen ein Entgelt in Höhe von 5 Euro außerdem in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz erhältlich.

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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