14.12.2023
Pressemitteilung 896

Weihnachtsfrieden


In der Zeit vom 22. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 wird grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen der Stadt Chemnitz verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.

Stadtkämmerer Ralph Burghart hat auch in diesem Jahr veranlasst, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden.

Damit gibt es ebenso wie in den Vorjahren den sogenannten Weihnachtsfrieden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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