15.11.2023
Pressemitteilung 812

Abfallsatzungen der Stadt Chemnitz beschlossen


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Abfall- und Abfallgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab dem 1. Januar 2024 beschlossen.
Die weitere Entwicklung der Verwertungskosten für Restabfall und Sperrabfall ist gegenwärtig schwer zu prognostizieren. Deshalb gilt die neue Satzung für ein Jahr.

Die Gebührenausgleichrückstellung, die die Mehreinnahmen gegenüber der Kalkulation erfasst, wurde in den letzten Jahren aufgebraucht.

Ab dem 1. Januar 2024 steigt deshalb die Grundgebühr pro Haushalt von 37,20 auf 39,60 Euro im Jahr. Das entspricht einer monatlichen Grundgebühr pro Haushalt von 3,30 Euro im kommenden Jahr.

Die Regelentleerungsgebühr für Rest- und Bioabfall wurde ebenfalls moderat angepasst. Die Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der aufgestellten Abfallbehälter pro Grundstück, dem Abfallbehältertyp (zugelassene Abfallbehältergrößen) und dem jeweils beauftragten Leerungsturnus. Darin enthalten ist auch die einmal jährlich kostenfreie Sperrabfallentsorgung.

Die Kosten, die sich am tatsächlichen Abfallaufkommen orientieren (Massegebühr) steigen im Bereich Restabfall von 18 Cent pro Kilogramm auf 23,8 Cent pro Kilogramm. Die Verwertungskosten für Bioabfall steigen von 6,2 Cent auf 6,8 Cent pro Kilogramm.

„Wir haben keinen Einfluss auf die Verwertungskosten und müssen diese eins zu eins an die Gebührenzahlenden weiterberechnen“, sagt ASR-Betriebsleiter Marcus Kropp.

Die Gebühr für den 60-Liter-Grüngut-Sack zur Erfassung von Mehrmengen an Grünabfällen (wie Hecken- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Laub, Unkräuter) als ganzjähriges Angebot zur Abgabe auf den kommunalen Wertstoffhöfen (Bringsystem) bleibt stabil. Ebenso stabil bleiben die Gebühren für den 60-Liter-Laubsack.

In der Abfallsatzung wurden folgende Änderungen beschlossen:

Sperrabfall

Die ohne Gebühren abholbare Menge bei der Sperrabfallentsorgung auf Bestellung aus privaten Haushalten (Abholung am Grundstück) wird auf 20 Kubikmeter begrenzt; darüber hinaus gehende Mengen werden gebührenpflichtig entsorgt.
Die abholbare Sperrabfallmenge in haushaltstypischer Art aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe) wird auf 10 Kubikmeter begrenzt.
Die bisher mögliche Expressabholung von Sperrabfall (Abholung innerhalb von zwei Tagen – montags bis freitags) wird in der Variante Terminabfuhr fortgeführt.
Ein Hinzustellen von (Sperr-)Abfällen zu den bereits zur Abholung bereitgestellten Abfällen ist Dritten nicht gestattet. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können ein entsprechendes Bußgeld nach sich ziehen.

Bioabfall

Für die Bereitstellung und Abholung der „Saisonalen Biotonne“ werden Gebühren von 13,24 Euro gemäß Abfallgebührensatzung der Stadt Chemnitz erhoben

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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