Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH wird gemeinnützig
Rechtsform soll zum Jahreswechsel geändert werden
Der Stadtrat hat heute den Wechsel der Rechtsform für die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH beschlossen. Die im Jahr 2021 gegründete Gesellschaft hält künftig den rechtlichen Status der Gemeinnützigkeit („gemeinnützige GmbH“, kurz „gGmbH“).
Die Gesellschaft hat bislang keinen formellen Gemeinnützigkeitsstatus. Sie nimmt jedoch zur Erfüllung des Vertrages mit der Stadt Chemnitz bereits jetzt weitestgehend Tätigkeiten vor, die dem nun anvisierten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bildung, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens entsprechen.
Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH organisiert und führt zur Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks sowie des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses mit der Stadt Chemnitz das Kulturhauptstadtjahr 2025 durch. Am deutlichsten wird dies bei der Betrachtung der Projekte Dritter, die einen Großteil im Programm des Kulturhauptstadtjahres 2025 ausmachen. Hier ist die Rolle der GmbH im weitesten Sinne an klassische, öffentliche Kulturförderung angelehnt, in dem sie sich anhand von Teilfinanzierungen an den Projekten beteiligt. Daneben unterstützt die Gesellschaft die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer durch Beratung und weitergehende Unterstützung (sog. Capacity Building). Dies findet nicht in Gewinnerzielungs-absicht statt. Auch bei ihren eigenen Projekten werden keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt.
Die Festschreibung der gemeinnützigen Aufgaben in der Satzung und der damit einhergehenden Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH hat folgende Vorteile: Eine gGmbH ist für viele Förderprogramme im Gegensatz zu einer GmbH antragsberechtigt. Die Gemeinnützigkeit eröffnet die Möglichkeit, Spenden anzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit, Bürgerbeteiligung über das Ehrenamt zu realisieren und beteiligte Ehrenamtliche entsprechend zu versichern.
An den Strukturen ist keine Änderung geplant. Der Wechsel zur Gemeinnützigkeit in eine gGmbH ist zum 1. Januar 2024 vorgesehen.