13.11.2023
Pressemitteilung 795

Bürgerbeteiligung zu Auswahl der Leuchten geplant


Abstimmung zu Gaslaternen im Stadtteil Schloßchemnitz beginnt am 4. Dezember

Vom 4. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 haben Bürger:innen von Chemnitz die Möglichkeit, über das Lampenmodell abzustimmen, das beim Austausch der alten Gaslaternen im Bereich Salzstraße/Waldleite im Stadtteil Schloßchemnitz zum Einsatz kommen soll.

Unter www.chemnitz.de/beteiligungsportal steht die Bürgerbeteiligung zur Lampenauswahl ab dem 4. Dezember zur Verfügung. Das Lampenmodell mit den meisten Stimmen wird in diesem Bereich als Straßenbeleuchtung eingebaut.

Aufgrund des großen Interesses der Bürger:innen zur Thematik der historischen Gaslaternen in mehreren Stadtteilen von Chemnitz hatte Baubürgermeister Michael Stötzer heute Vertreter:innen der Medien an die Josephinenstraße/Wilhelm-Külz-Platz eingeladen. Dort konnten im direkten Vergleich „alte“ Gaslaternen mit „neuen“ betrachtet werden.

Im Beisein von Vertreter:innen des Verkehrs- und Tiefbauamtes sowie der eins/inetz erklärte Michael Stötzer die weitere Verfahrensweise zum Projekt. Diese gründen sich auch auf Gesprächen mit Anwohner:innen der betroffenen Stadtteile.

Für ein einheitliches Erscheinungsbild werden z. B. in Kappel künftig Repliken anstatt moderne Leuchten aufgestellt.


Hintergrund:

Noch vor 100 Jahren war die Beleuchtung deutscher Innenstädte mittels Gaslaternen Stand der Technik und üblich. Heute werden in Chemnitz neben 24.549 elektrischen Leuchten (Stand 1. Januar 2023) auch noch 320 Stück Gaslaternen betrieben, die allesamt unter Denkmalschutz stehen. Eine Beleuchtung mit dem Energieträger Gas wird mit dem heutigen Stand der Technik jedoch als energetisch sehr ineffektiv sowie wartungs- und kostenintensiv bewertet. So hat eine Gasleuchte einen energetischen Anschlusswert von 1.000 Watt, eine vergleichbare elektrische Leuchte dagegen nur 30 Watt. Negative Umweltaspekte, etwa, dass 95 Prozent des eingesetzten Gases der historischen Leuchten in Abwärme gewandelt wird, sind ebenfalls zu beachten.

In diesem Zusammenhang gab es Abstimmungen zwischen den Denkmalschutzbehörden des Freistaats Sachsen und der Stadt Chemnitz, der eins/inetz sowie dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz, um eine Ablösung der Gasbeleuchtung in ausgewählten Bereichen vornehmen zu können. Nach gemeinsamer Besichtigung und Bewertung wurde im Ergebnis vereinbart, dass ein Austausch der denkmalgeschützten Gaslaternen unter Beachtung der Zumutbarkeit in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, klimatischen und bautechnischen Vorgaben denkmalgerecht erfolgen kann, d. h. in den Jahren 2023 bis 2025 dürfen 121 der noch insgesamt 320 vorhandenen Gaslaternen in Chemnitz sukzessive abgelöst werden.

Gemäß dieser Abstimmung wurden konkrete Straßen und Lichtpunkte in bestimmten Stadtteilen festgelegt, in denen standardmäßige moderne Leuchten im Einzelfall oder historisch anmutende und optisch gleichwertige Kandelaber im Stil von Gaslaternen, aber mit LED betrieben (Repliken), zum Einsatz kommen können. Dies hängt auch von der städtebaulichen Prägung, von der Straßensituation und Gebäudestruktur ab.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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