Europäische Asylpolitik und ihre Auswirkungen
Der Migrationsbeirat der Stadt Chemnitz lädt am 17. September, 11 Uhr zur Filmvorführung mit Diskussion ins Kino Metropol
Am Sonntag, dem 17. September, 11 Uhr laden der Migrationsbeirat der Stadt Chemnitz und der Verein AGIUA e. V. Interessierte zu einer Filmvorfühung „PICKNICK IN MORIA – BLUE RED DEPORT“ mit anschließender Diskussion im Kino Metropol ein. Der Eintritt ist frei.
Der Dokumentarfilm „PICKNICK IN MORIA – BLUE RED DEPORT“ wurde vom afghanischen Filmemacher Talibshah Hosini, der mit seiner Familie im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos gestrandet ist, gedreht. Er streift durch das völlig überfüllte Lager und lässt Bewohnerinnen und Bewohner ihre dramatischen Lebensgeschichten erzählen.
Was bedeutet eine weitere Verschärfung des Asylrechts für die Menschen auf der Flucht? Was bedeutet es für die Kommunen und für die Menschen, die bereits mit und unter uns leben?
Diese Fragen diskutiert im Anschluss an die Filmvorführung die Journalistin Sarah Hofmann mit Attila Bihari, Maytham Jabar Abdulhassan, beide Mitglieder des Chemnitzer Migrationsbeirates, sowie mit Oliver Nießlein vom Human Aid Collective e. V. und der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Fraktion DIE LINKE.
Oliver Nießlein, Vorsitzender des Human Aid Collective e. V. – eine 2017 gegründete Organisation, die u. a. Hilfstransporte für Syrien, Jemen, der Ukraine und weitere organisiert: „Ich möchte so laut schreien, wie ich nur kann, um die Menschen hier in unserer Stadt aufzuwecken: Aus diesem Jammern und über die Regierungspolitik wettern. Ich möchte die Menschen am liebsten zu diesen Elendsorten mitnehmen, um sie selbst erfahren zu lassen, welches unbeschreibliches Glück Menschlichkeit bedeutet.“
Eine Veranstaltung der Interkulturellen Wochen sowie der Interkulturelle Filmwoche.
Hinweis:
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.