Zusätzliche Termine zum Führerscheinumtausch
Am Freitag, dem 4. März, von 13 bis 17 Uhr bietet die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz erneut außerhalb der regulären Öffnungszeiten zusätzliche Termine zum Pflicht-Führerscheinumtausch an. Das Angebot richtet sich an Chemnitzerinnen und Chemnitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958.
Der Führerscheinumtausch an diesem Tag ist jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, die ab dem 22. Februar erfolgen kann – entweder telefonisch über die Behördenrufnummer 115, montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, oder per E-Mail an fuehrerscheinumtausch@stadt-chemnitz.de. Hierbei muss neben dem Anliegen der Name, Vorname, das Geburtsdatum, die Führerscheinnummer sowie – falls der Führerschein nicht in Chemnitz/Karl-Marx-Stadt ausgestellt wurde – die damals ausstellende Behörde angegeben werden.
Eine Bestätigung mit der genauen Terminzeit und der jeweiligen Terminkennung wird anschließend per E-Mail zurückgesandt.
Darüber hinaus stellt die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Chemnitz jeden Mittwoch zusätzliche Termine für den Umtausch o.g. Führerscheine bereit. Hierfür ist ebenfalls eine Terminreservierung wie beschrieben erforderlich.
Nach Inkrafttreten der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch für Papierführerscheine richtet sich dabei nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei dem Umtausch der deutlich später umzutauschenden Kartenführerscheine ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich.
Aufgrund der Vielzahl von umzutauschenden Dokumenten sind die Umtauschfristen gestaffelt.