Stadtrat regelt die Nutzung von Marktflächen neu
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Entgeltordnung für die Nutzung von Marktflächen, des Richard-Hartmann-Platzes und der markttechnischen Anlagen beschlossen. Unter anderem werden thematische Zusammenhänge und Ortsbezeichnungen konkreter benannt. Auch wurden unter anderem die Höhe der Entgelte für die Vermietung von Einzelflächen sowie von Flächen als Gesamtgröße und die Kosten für den Strom- und den Wasseranschluss festgeschrieben.
Neu aufgenommen wurde zudem der Punkt, dass auf die Erhebung eines Entgelts verzichtet werden kann, wenn eine Veranstaltung ausschließlich einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Auch die Aufschlüsselung, wie sich das Entgelt im Einzelnen genau zusammensetzt, wurde konkretisiert.
Beschlossen wurde außerdem die Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen. Die Benutzungsgebühren bei Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und dem Chemnitzer Weihnachtsmarkt wurden angepasst. Grund dafür sind gestiegene Kosten in allen Bereichen. Es ist die erste Erhöhung beider Regelwerke seit fast 17 Jahren.