Jugendhilfeplan für die Jahre 2022 bis 2027 fortgeschrieben
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung den „Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz 2022 bis 2027“ beschlossen. Damit wurde der Jugendhilfeplan aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben.
Durch die umfassende Reformierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (kurz SGB VIII) im Rahmen des „Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes“ wurden neue Aufgaben und gesteigerte Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Ziel des Gesetzes ist, Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen zu erzielen, die benachteiligt sind, unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Beim Jugendhilfeplan handelt es sich um eine fachliche Agenda des Jugendamtes mit Handlungszielen und Maßnahmen, die sich am „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ orientieren:
- besserer Kinder- und Jugendschutz,
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen,
- mehr Prävention vor Ort,
- mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien,
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen.
Der Schwerpunkt des Jugendhilfeplans liegt auf dem Ausbau präventiver, niedrigschwelliger, sozialräumlicher Angebote insbesondere in Modellstadtteilen Zentrum, Kappel und Helbersdorf. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Zielgruppe der Jugendhilfe in den Blick genommen.