Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz beschlossen
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Chemnitz rückwirkend zum 1. Januar 2022 beschlossen. Die neue Satzung gilt für die nächsten zwei Jahre.
In der neuen Abfallsatzung wird ein konsequentes Vorgehen bei erhöhten Störstoffanteilen in den Fraktionen Bioabfall sowie Papier, Pappe und Kartonagen festgeschrieben.
Damit werden die gesetzlichen Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Verwertung von Bioabfällen umgesetzt (max. Fremdstoffanteil von 0,5 Prozent als Voraussetzung für die Behandlung der Bioabfälle). Biotonnen mit nicht kompostierfähigen Fremdstoffen (insbesondere Kunststofftüten, Glas, Metalle, Restabfälle) werden nicht geleert, bis der Anschlusspflichtige den Bioabfall nachsortiert oder die (gebührenpflichtige) Entsorgung der Inhalte der Biotonnen als Restabfall beauftragt hat.
Ebenso werden die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Erfassung von Papier/Pappe/ Kartonagen als Voraussetzung für das Recycling umgesetzt. Hier erfolgt die Verfahrensweise analog der Störstoffe im Bioabfall.
Eine fachgerechte und konsequente Trennung und Sortierung der Abfälle hilft der Umwelt und spart Gebühren.
Die Neufassung der Abfallgebührensatzung wurde vom Stadtrat nicht beschlossen.