Taxigebühren steigen ab März 2022
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Beförderungsentgelte für Taxis im Pflichtfahrgebiet Chemnitz zum 1. März 2022 zu erhöhen.
Die Beförderungsentgelte erhöhen sich pro Fahrtkilometer um 0,20 Euro. Ebenso erhöht sich der Zuschlag für Großraumtaxen um 1 Euro. Der Grundtarif in Höhe von 3,90 Euro bleibt wie bisher bestehen. Die Wartezeit wird neu in zwei Kategorien zu 25 Euro pro Stunde bzw. 30 Euro pro Stunde unterteilt, die Berechnung erfolgt je Minute Wartezeit.
Der neue Tarif wird wie folgt festgesetzt:
Tarifstufe I, werktags 5 bis 20 Uhr, Grundtarif 3,90 Euro, Kilometerpreis bis 3 km zu 2,30 Euro/km, über 3 km zu 2 Euro/km.
Tarifstufe II, werktags 20 bis 5 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig, Grundtarif 3,90 Euro, Kilometerpreis bis 3 km zu 2,50 Euro/km, über 3 km zu 2 Euro/km.
Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Der Zuschlag für Großraumtaxen erhöht sich von 5 Euro auf 6 Euro.
Die Änderung der Taxitarifverordnung im Pflichtfahrgebiet Chemnitz erfolgt auf Antrag der Taxigenossenschaft Chemnitz eG (im Namen aller Mitglieder), da der gesetzliche Mindestlohn sowie die allgemeinen Kosten im Gewerbe angestiegen sind und weiter steigen werden.
Durch die beschlossene Gebührenerhöhung ergibt sich eine durchschnittliche Preissteigerung für die Fahrgäste von ca. 4 bis 5 Prozent. Im Vergleich zu den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig ist der Tarif in Chemnitz auch nach der Erhöhung am niedrigsten.