Kältehilfe für obdachlose Menschen
30.000 Euro wurden dem Bereich der niedrigschwelligen und aufsuchenden Wohnungsnotfallhilfe und Suchthilfe nach dem Beschluss des Stadtrates vom 15. Dezember 2021 zur Verfügung gestellt. Damit können die Angebote für obdachlose und wohnungslose Menschen in der Wintersaison 2021/2022 erweitert werden.
Der Kältebus der Heilsarmee und einer ehrenamtlichen Initiative von Jugendlichen sind hierbei die umfangreichsten Angebote. So ist es möglich, an mehreren Tagen in der Woche verschiedene Plätze in der Stadt aufzusuchen und u. a. warme Getränke, Essen und Schlafsäcke, sogenannte Sheltersuits, an Bedürftige auszugeben. Ebenso soll eine niedrigschwellige Beratung und Vermittlung in weiterführende Hilfen angeboten werden.
Weiterhin werden zum Beispiel im Wohnprojekt für wohnungslose Menschen der Selbsthilfe 91 e. V. und an anderen Standorten des Trägers bis Ende März wöchentlich von Montag bis Freitag warme Mahlzeiten an bedürftige Personen ausgereicht.
Mit der zusätzlichen Finanzierung wird auch die Suchtberatungsstelle des Advent-Wohlfahrtswerk e. V. seine Beratung im Wohnprojekt für wohnungslose Menschen der Selbsthilfe 91 e. V. aufsuchend anbieten, um den Menschen eine niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Der Tagestreff „Haltestelle“ der Stadtmission Chemnitz e. V. wird aufgrund der Witterung seine täglichen Öffnungszeiten in zusätzlichen Räumlichkeiten auf der Reitbahnstraße erweitern.
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wie kann man unmittelbar helfen?
Sind Ihnen Orte in der Stadt Chemnitz bekannt, an denen sich Personen aufhalten, die das Angebot des Kältebusses nutzen sollten? Kontaktieren Sie bitte das Team des Kältebusses unter 0157 52 84 69 85 oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Was kann man tun, wenn einem im öffentlichen Raum eine augenscheinlich obdachlose Person auffällt?
Sprechen Sie den Menschen an und fragen Sie, ob und welche Hilfe er bzw. sie benötigt. Das kann ein Getränk, etwas zu Essen oder ein Snack für den Hund sein.
Teilen Sie der Behördenrufnummer 115 oder dem Sozialamt (0371 488 5515) mit, wo Sie den Menschen angetroffen haben oder wo er/sie sich in der Regel aufhält und wie er/sie ggf. erreichbar ist. Die Behördenmitarbeiter:innen werden dann versuchen, Kontakt herzustellen und Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten.
Befindet sich die Person in einer augenscheinlichen Notlage, ist z. B. nicht mehr ansprechbar, sollten Sie im Sinne der Ersten Hilfe sofort den medizinischen Notdienst 112 informieren.