27.06.2022
Pressemitteilung 424

Rotmilan-Pärchen während der Brutzeit massiv gestört


Verstoß gegen besonderen Artenschutz – Umweltamt bittet um Mithilfe


Nach einer massiven Störung während der Brutzeit an einem Rotmilan-Horst am Galgenberg bittet das Umweltamt der Stadt Chemnitz um Mithilfe. Unbekannte waren im Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai 2022 dort hinaufgeklettert und hatten eine Wildkamera angebracht. Zudem vergrämten sie die Tiere von kleineren Ersatzhorsten, auf die sie hätten ausweichen können. Die Tiere gaben daraufhin ihre Brut auf und ließen drei Eier zurück.

Die Störung des Rotmilans während der Brutzeit, die gezielte Vergrämung an Horsten und die unmittelbare Störung des Horstes stellen eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Diese Straftat wird zur Anzeige gebracht.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet um Mithilfe: Wer kann Hinweise und Informationen zur Tat im Zeitraum Mitte März bis Ende Mai 2022 geben? Wer hat auffällige Personen oder Fahrzeuge (ggf. Autokennzeichen) im betreffenden Waldstück gesehen? Hinweise nimmt die Untere Naturschutzbehörde, Tel.: 0371-488 3602 oder 0371-488 3603 oder umweltamt.naturschutz@stadt-chemnitz.de entgegen.

Bereits Mitte März hatten Ornithologen und Artgutachter Balzflüge über dem sogenannten Hundewäldchen, einem südöstlichen, länglichen Ausläufer des Crimmitschauer Waldes entlang des Autobahnkreuzes Chemnitz-Süd, beobachtet. Wenig später bestätigten Ornithologen einen Rotmilan-Horst mit einem Brutpaar. Weitere kleinere Ersatz-Horste befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Im Zeitraum von Mitte März und Ende Mai sind unbekannte Personen jedoch mithilfe von Baumklettertechnik hinaufgelangt. In etwa zehn Metern Höhe befestigten sie eine Wildkamera über einem Rotmilan-Horst. Es wird davon ausgegangen, dass der Baum über einen längeren Zeitraum immer wieder erklettert wurde, um die Daten aus der Wildkamera auszulesen. Die kleineren Ersatzhorste sind überdies mit rot-weißen Warnbändern versehen worden, um das Rotmilan-Brutpaar gezielt zu vergrämen und an den Standort der Wildkamera zu locken.

Anfang Juni – die Milane flogen den Horst mittlerweile nicht mehr an – wurde die Wildkamera im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde entfernt und eingezogen. Aufgrund der andauernden Störung während der sehr sensiblen Zeit der Eiablage und Brutzeit hatte das Rotmilan-Brutpaar seine Brut aufgegeben. Bedauerlicherweise lagen im Nest nur noch drei erkaltete Eier. Eine Fortführung der Brut und der Bruterfolg sind damit für diese Brutsaison ausgeschlossen.

Der Rotmilan ist eine streng geschützte Greifvogelart der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der EU-Artenschutzverordnung. Deutschland hat eine besondere Verantwortung für den Rotmilan, denn über die Hälfte der weltweiten Population brütet hier in Deutschland. Im Flug ist der Rotmilan sehr gut an seinem roten, gegabelten Schwanz erkennbar. Als Lebensraum braucht er gut strukturierte, offene Landschaften mit Wiesen, Feldern, Hecken und Laubgehölzwäldchen.

Wie kann jeder zum unserer bedrohten Tier- und Pflanzenwelt beitragen?

Verlassen Sie nicht die offiziellen Wanderwege, verzichten Sie auf Lärm und nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine. Auch das illegale Motocross-Fahren ist eine massive Störung für wildlebende Tiere und eine Gefährdung für sensible Naturschutzbereiche. In Schutzgebieten und Biotopen stellt das Motocross-Fahren eine Ordnungswidrigkeit dar.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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