Abbruch des baufälligen Gebäudes Zschopauer Straße 174 beginnt
Ab morgen, dem 25. Januar beginnen die bauvorbereitenden Maßnahmen zum Abbruch des baufälligen Gebäudes Zschopauer Straße 174. Das hat der Bauherr dem Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz heute mitgeteilt.
Das alte Gebäude war ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus, das in den 1950er Jahren errichtet worden war. Da es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Haus handelt, ist für den Abbruch der baulichen Anlage lediglich eine Abbruchanzeige erforderlich. Diese liegt dem Baugenehmigungsamt vor.
Bereits 2018 stürzten nach langem Leerstand Gebäudeteile auf das Grundstück herab. Seitdem führte das Baugenehmigungsamt regelmäßige Ortseinsichten durch, um gegebenenfalls Gefahren für die öffentliche Sicherheit festzustellen und dann die Eigentümerin zur Gefahrenbeseitigung aufzufordern.
2019 hatte die damalige Eigentümerin einen teilweisen Abbruch des straßenseitigen Gebäudes veranlasst.
Der neue Eigentümer hat das Grundstück erst vor kurzem erworben, nach ersten Angaben beabsichtigt er, an diesem Standort eine Wohnbebauung zu errichten. Ein Bauantrag für eine Neubebauung liegt dem Baugenehmigungsamt bislang noch nicht vor.