13.01.2022
Pressemitteilung 17

Öffnungen von Sportstätten der Stadt Chemnitz ab 14. Januar


Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung öffnen die Sportstätten der Stadt Chemnitz ab 14. Januar unter den folgenden Voraussetzungen für:

  • Anleitungspersonal mit 3G-Nachweis
  • Schulsport
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler, Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren (mit 3G-Nachweis)
     

Auf Außensportanlagen gilt die 2G Regelung. In Innensportanlagen gilt die 2G+ Regelung.

Auf die Vorlage dieses zusätzlichen Testnachweises kann verzichtet werden bei:

  • geboosterten Personen,
  • Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können
  • vollständig Geimpften, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
     

Sportveranstaltungen

Bei Sportveranstaltungen gilt für Zuschauerinnen und Zuschauern die 2G+ Regelung.
Die zulässige Auslastung darf

  • nicht mehr als 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig oder
  • nicht mehr als 25 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig

betragen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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