Öffnungen von Sportstätten der Stadt Chemnitz ab 14. Januar
Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung öffnen die Sportstätten der Stadt Chemnitz ab 14. Januar unter den folgenden Voraussetzungen für:
- Anleitungspersonal mit 3G-Nachweis
- Schulsport
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler, Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren (mit 3G-Nachweis)
Auf Außensportanlagen gilt die 2G Regelung. In Innensportanlagen gilt die 2G+ Regelung.
Auf die Vorlage dieses zusätzlichen Testnachweises kann verzichtet werden bei:
- geboosterten Personen,
- Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
- Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
- Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können
- vollständig Geimpften, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
Sportveranstaltungen
Bei Sportveranstaltungen gilt für Zuschauerinnen und Zuschauern die 2G+ Regelung.
Die zulässige Auslastung darf
- nicht mehr als 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig oder
- nicht mehr als 25 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, höchstens jedoch bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig
betragen.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz