Bescheinigung für Grenzpendler systemrelevanter Berufe
Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (SächsCoronaQuarVO, vom 15. Februar 2021) gelten erweiterte Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne bei grenzüberschreitender Einreise für Beschäftigte von systemrelevanten Bereichen.
Hierfür ist eine amtliche Bescheinigung als Nachweis erforderlich, die bei jeder Einreise mitzuführen und bei einer Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs vorzulegen ist.
Die amtliche Bescheinigung wird durch die Stadt Chemnitz als zuständige kommunale Behörde erstellt. Arbeitgeber mit Standort bzw. Sitz in Chemnitz können sich dazu per E-Mail an grenzpendler@stadt-chemnitz.de wenden. Hierzu ist der Anfrage das bereits ausgefüllte und durch den Arbeitgeber unterzeichnete Formular als Anhang mitzusenden.
Das Formular zum Download
In Sonderfällen besteht die Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache im Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz im Kundenportal – ohne Voranmeldung – zu folgenden Sprechzeiten: montags von 9 bis 12 Uhr sowie freitags von 13 bis 16 Uhr.
Hierbei ist ebenfalls das bereits ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterzeichnete Formular vorzulegen.
Systemrelevante Berufsgruppen
Neben Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens und in Betrieben der Nutztierhaltung gelten auch für Beschäftigte und Selbstständige von folgenden systemrelevanten Bereichen Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne gemäß der SächsCoronaQuarVO, wenn deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar ist:
- Wasser- und Energieversorgung,
- Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft,
- Transport- und Verkehrswesen,
- Apothekenwesen,
- Pharmawirtschaft,
- Bestattungswesen,
- Ernährungswirtschaft
- Informationstechnik,
- Telekommunikationswesen,
- und in Laboren medizinischer Einrichtungen.