Entlastung für Unternehmen und Freiberufler
Stadt Chemnitz ermöglicht weiterhin Stundung der Gewerbesteuer
Die Stadt Chemnitz weist erneut darauf hin, dass es für Unternehmen und Freiberufler im Zuge der Corona-Pandemie die Möglichkeit gibt, Stundungsanträge für die Gewerbesteuer zu stellen. Auch kann ein Antrag auf Absenkung der Vorauszahlung gestellt werden. Damit will die Stadt Chemnitz das in diesem Feld in ihrer Macht stehende tun, um die Unternehmer zu entlasten.
Folgende Maßnahmen sind dafür notwendig:
- Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2021 auf Aktualität
- ggf. Antrag auf Anpassung der laufenden Vorauszahlungen beim zuständigen Finanzamt stellen
- Kopie des Antrags informativ an das Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz per E-Mail an a21@stadt-chemnitz.de oder postalisch an Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
- Fällige Steuerforderungen lassen sich stunden, dafür muss umgehend Kontakt mit den zuständigen Bearbeitern für Gewerbesteuer aufgenommen werden (Formular zum Herunterladen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz):
- Gewerbesteuerstelle (A, C, F, H, L, Zahlen), Telefon: 0371 488 2212
- Gewerbesteuerstelle (B, D, E, I, J, M), Telefon: 0371 488 2216
- Gewerbesteuerstelle (G, K, N, O, P, R), Telefon: 0371 488 2214
- Gewerbesteuerstelle (Q, S, T, U, V, W, X, Y, Z), Telefon: 0371 488 2218
Weitere Informationen dazu unter www.chemnitz.de.
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Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz