Mahngebühren werden erhöht
Neues Kostenverzeichnis seit Monatsanfang in Kraft
Die Gebühren für Mahnung und Vollstreckung sind gestiegen. Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen hatte am 30. September das entsprechende Kostenverzeichnis neugefasst. Darin ist die Höhe der Verwaltungsgebühren und Auslagen festgelegt. Am 1. Oktober ist es in Kraft getreten.
Die Gebühr für die Mahnung wurde von 5 bis 35 Euro auf 8 bis 40 Euro angehoben. Neu ist zudem, dass für die Vollstreckungsankündigung ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 8 bis 40 Euro fällig wird.
Die erhöhten Mahngebühren sind bereits im nächsten Mahnlauf am 7. und 8. Oktober gültig.
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Pressestelle Stadt Chemnitz