01.10.2021
Pressemitteilung 638

Einsicht in das Baulastenverzeichnis – Antrag ist jetzt online möglich


Seit dieser Woche können Chemnitzerinnen und Chemnitzer einfach, bequem und digital eine Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis bei der Stadt Chemnitz über ihr Online-Portal Amt24 beantragen.

Mit der Übernahme einer Bauherrenfunktion auf einem Grundstück muss sich der Bauherr auch mit der Frage auseinandersetzen, welche öffentlich-rechtlichen Pflichten mit dem Grundstück einhergehen. Grundsätzlich können nur baurechtliche Sachverhalte Inhalte von Baulasten sein.

In jedem Fall sind alle Tatbestände, für die in der Sächsischen Bauordnung eine rechtliche Sicherung vorgeschrieben ist, baulastfähig.

Einige Beispiele dafür sind:

  • Sicherung von Zufahrten über andere Grundstücke
  • Sicherung von Abstandsflächen auf anderen Grundstücken
  • Sicherung von aus Brandschutzgründen notwendigen Abständen auf anderen Grundstücken
  • Sicherung bauordnungsrechtlich notwendiger Stellplätze (Pkw, Fahrräder) auf anderen Grundstücken


Dies setzt in der Regel eine schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde voraus. Einmal durch den Grundstückeigentümer abgegebene Erklärungen wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger (z.B. Erwerber).

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Geregelt ist dies in § 83 Abs. 5 der Sächsischen Bauordnung.
Die Beantragung kann ab sofort auch digital über das verwaltungsübergreifende Serviceportal Amt24 erfolgen.

Alle Verwaltungsleistungen sind grundsätzlich über das Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz unter https://chemnitz.de/dienstleistungsportal/ erreichbar. Für einen schnellen Einstieg erreichen Sie die neue digitale Verwaltungsleistung unter folgendem Link:

 

Die Leistung „Baulastenauskunft – Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen“ ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle geeigneten Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anzubieten und ihre Verwaltungsportale zu einem Verbund zu verknüpfen. In Sachsen erfolgt dazu ein gemeinschaftliches Projektvorgehen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen.

Über das sächsische verwaltungsübergreifende Serviceportal Amt24 (www.amt24.sachsen.de) können die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Vereine zukünftig Online-Dienstleistungen der Verwaltung einfach in Anspruch nehmen.

Voraussetzung für die Nutzung aller Leistungen ist mindestens die einmalige und kostenfreie Registrierung und Einrichtung eines Servicekontos (Punkt „Mein Servicekonto“) auf dem Serviceportal Amt24.

Bei der Umsetzung ihrer Digitalen Agenda modernisiert die Stadt Chemnitz seit vergangenem Jahr in einem strategischen Vorhaben schrittweise alle geeigneten Dienstleistungen und Verwaltungsprozesse nach innen und außen. Ziel dabei ist, dass die Online-Verfahren sukzessive über ein einheitliches Verwaltungsportal rechtssicher und datenschutzkonform genutzt werden können. Dabei werden nicht nur die Daten einheitlich und digital erfasst, sondern es soll perspektivisch auch eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung der Daten bis in die entsprechenden verteilten Fachverfahren und in die stadtweite elektronische Aktenführung abgebildet werden.

Für die Online-Verfahren hat sich die Stadt Chemnitz einen Fahrplan für die TOP50-Dienstleistungen gegeben, der aktuell im Rahmen der Projektarbeiten schrittweise umgesetzt wird.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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