Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen im Jahr 2021
Kulturbürgermeister Ralph Burghart hat heute die Strategie der Stadt Chemnitz für die Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen im Jahr 2021 vorgestellt. Das Antragsvolumen ist mit rund 5,6 Mio. Euro fast doppelt so hoch wie das zur Verfügung stehende Budget von rund 3 Mio. Euro.
Deshalb schlägt die Stadt Chemnitz im Entwurf für den neuen Zweijahres-Haushalt 2021/22 vor, den Ansatz um 205.000 Euro zu erhöhen, um bei den meisten Trägern (etwa 95 Prozent) das Vorjahresniveau der Förderung aus dem Jahr 2020 zu halten. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, der im März geplant ist, stehen rund 3,007 Mio. Euro zur Verfügung.
Bürgermeister Ralph Burghart: „Damit erweist sich die Stadt Chemnitz als verlässlicher Partner der freien Kulturträger, die einen wesentlichen Teil der Kulturlandschaft in Chemnitz darstellen. Damit die Strukturen und das Kulturleben erhalten bleiben können, ist es wichtig, gerade in dieser, von der Pandemie geprägten Zeit, Planungssicherheit zu vermitteln.“
Größeren neuen Anträgen kann jedoch aus finanziellen Gründen nicht entsprochen werden.
Die Summe zur Förderung kleiner Projekte (34.705 Euro) konnte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel trotzdem sichtbar gegenüber dem Vorjahr (20.962 Euro) erhöht werden. Auch mehrere neue Antragsteller/Maßnahmen werden im Vorschlag der Verwaltung in die Förderung einbezogen. Damit wird das erklärte Ziel, noch mehr kleinere Projekte zu unterstützen, erreicht.
Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, den Reservefonds gemäß neuer Förderrichtlinie in der Mindesthöhe bereit zu stellen. Damit stehen über das laufende Förderjahr noch ca. 50.000 Euro Unterstützung von spontanen Anträgen und für Kleinprojekteförderung zur Verfügung.
Um wesentliche Einschnitte bzw. die Kürzung von Anträgen zu vermeiden, werden zwei Maßnahmen begleitend aus dem Budget der Europäischen Kulturhauptstadt unterstützt. Die internationalen Projekte „Tanz/Moderne/Tanz“ und die „Begehungen“ haben Relevanz für die Entwicklung in Richtung 2025.
Hintergrund Kulturförderung freier Träger:
Im Haushalt der Stadt Chemnitz stehen jährlich finanzielle Mittel zur Förderung freier Träger im Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung. Zuständig für die Verteilung dieser Mittel ist laut Hauptsatzung der Kulturausschuss. Dieser wird beraten von den Sachverständigen des Kulturbeirates, der Empfehlungen zur Förderung der freien Träger ausspricht. Grundlage dafür bilden die in der Vorlage dargestellten Fördervorschläge der Verwaltung.
Das Jahr 2021 ist das erste Jahr, in dem die neue Förderrichtlinie „Kunst und Kultur“ greift, die schrittweise Neuerungen vorsieht. Die Beantragung lief noch auf Grundlage der „alten“ Förderrichtlinie, jedoch werden damit bereits die inhaltlichen Ausrichtungen auf die Kulturstrategie der Stadt Chemnitz (beschlossen im Januar 2019) beachtet.
Die Vorbereitung des Verwaltungsvorschlages erfolgte auf Grundlage dieser förderstrategischen Ansätze. Nach Rückmeldung der Antragsteller und dem Einarbeiten der aktualisierten Pläne, wird die Beschlussvorlage ausgearbeitet und auf den Weg gebracht. Sie soll im Kulturbeirat am 24. März beraten und im Kulturausschuss am 15. April 2021 beschlossen werden soll. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Erteilung der Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide an die Antragsteller geschaffen.
Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Förderbedingungen unter Corona sind unter www.chemnitz.de/kulturfoerderung zu finden.