Seltene Ereignisse 2022
Bis 31. August können Veranstalter Anträge stellen
Für die Chemnitzer Innenstadt sind pro Jahr 14 „Seltene Ereignisse“ vorgesehen. Das hatte der Stadtrat 2007 und 2011 beschlossen (B-165/2007 und B-165/2011). Als „Seltene Ereignisse“ werden Veranstaltungen, bei denen mit einer besonderen Lautstärke und/oder mit einem Beschallungsende nach 22 Uhr gerechnet wird, bezeichnet.
Veranstalter können ihre geplanten „Seltenen Ereignisse“ für das Jahr 2022 schriftlich bis spätestens 31. August 2021 beantragen. Wie in den vergangenen Jahren entscheidet ein Beirat aus Vertretern der Verwaltung, der CWE und der Fraktionen des Stadtrates anschließend über die Einstufung einer Veranstaltung als „Seltenes Ereignis“ und informiert anschließend darüber.
Die Veranstalter können eine formlose Beantragung an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Abt. Gewerbe, Veranstaltungen, Märkte, 09111 Chemnitz oder per Mail an marktwesen@stadt-chemnitz.de richten.
Für eventuelle Fragen der Veranstalter stehen Mitarbeiter:innen des Sachgebietes Veranstaltungen und Marktwesen unter Tel. 0371 488 3133 gern zur Verfügung.