01.07.2021
Pressemitteilung 401

Oberbürgermeister Sven Schulze zur Besetzung der Beigeordnetenstelle des Dezernates 5


Oberbürgermeister Sven Schulze hatte nach der gestrigen Beigeordnetenwahl in der laufenden Stadtratssitzung sein Einvernehmen zur Wahl von Herrn Dr. Axel Bruder verweigert.

Diese Entscheidung begründet er wie folgt:

„Das Dezernat 5 ist das größte Dezernat der Stadtverwaltung mit einem sehr umfangreichen Aufgabenspektrum. Es hat dabei nicht nur den mit Abstand größten Anteil pflichtiger Ausgaben zu verwalten (Sozialamt und Jugendamt), das Dezernat steuert auch die zwei größten Themen unserer Zeit mit den Bereichen Gesundheit und Kultur. Zum einen trägt es Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie in unserer Stadt, zum anderen verantwortet es die Arbeit unserer kulturellen Einrichtungen, die ein neu gewählter Bürgermeister oder eine neu gewählte Bürgermeisterin bis zur Kulturhauptstadt und darüber hinaus steuern muss.

Diese Person muss fachlich qualifiziert und menschlich überzeugend sein. Sie muss in der Lage sein, für anstehende Probleme Lösungen zu finden. Außerdem möchte ich, dass wir – die Stadträte, die Bürgermeister und ich – mit dieser Person vertrauensvoll zusammenarbeiten und gemeinsam im besten Interesse der Stadt agieren.

Keine Bewerbung erhielt in der gestrigen Stadtratssitzung eine Mehrheit. Da die Entscheidung letztlich nur per Los getroffen wurde, war ich in der Verantwortung, hier gründlich und gewissenhaft abzuwägen, ob ich mein Einvernehmen erteile. Dies habe ich auch in dem Wissen getan, dass mich die vorliegende Bewerbung von Herrn Dr. Bruder nicht überzeugt hat.

Das alles hat mich dazu bewogen, mein Einvernehmen nach § 28 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung nicht zu erteilen.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Verweigerung des Einvernehmens zu einer demokratisch legitimierten Stadtratsentscheidung keine alltägliche Entscheidung ist und erheblich in die Rechte der Stadträtinnen und Stadträte eingreift. Klar ist aber auch, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit bewusst geschaffen hat, so wie er auch die Wahl durch Losentscheid ohne Mehrheit erlaubt hat. Beide sind Bestandteile unserer demokratischen Spielregeln und beide wurden gestern angewandt.

Für mich stellt das Einvernehmen, wie in diesem Fall, ein Korrektiv dar, um so wichtige Personalentscheidungen nicht vom Zufall abhängig zu machen.

Wie ich in der gestrigen Sitzung bereits mitgeteilt habe, werden wir das Personalauswahlverfahren nun erneut beginnen. Ich werde hierzu zeitnah auf die Fraktionsvorsitzenden zugehen, um das weitere Verfahren in der gebotenen Gründlichkeit vorbereiten und durchführen zu können.“

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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