25.02.2021
Pressemitteilung 107

Birke, Fichte und Co. ab 1. März wieder geschützt


Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes setzt Baumschutzsatzung der Stadt wieder in ursprünglicher Fassung in Kraft

Am kommenden Montag, dem 1. März, tritt das novellierte Sächsische Naturschutzgesetz in Kraft. Damit ist die Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz in ihrer ursprünglichen Form aus dem Jahr 1994 wieder gültig, die zwischenzeitlichen Ausnahmen gelten nicht mehr.

Die kommunalen Baumschutzsatzungen wurden vor mehr als zehn Jahren durch das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes“, das ab dem 6. Juni 2013 in das Sächsische Naturschutzgesetz eingeflossen ist, in erheblichen Teilen aufgehoben. In diesem Gesetz waren alle Nadelbäume, alle Obstbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume vom Schutzanspruch ausgenommen, wenn sie auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken standen. Die übrigen Laubbäume waren erst mit einem Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern in einem Meter Stammhöhe unter Schutz gestellt.

Am 3. Februar 2021 wurde die Novellierung dieses Sächsischen Naturschutzgesetzes unterzeichnet, die nun in Kraft tritt. Dadurch werden die im Jahr 2010 beschlossenen Änderungen zurückgenommen. Damit sind alle kommunalen Baumschutzsatzungen in vollem Umfang gültig.

Die Änderungen im Überblick


Geschützt sind gemäß § 1:

  • alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens
    50 Zentimetern
  • alle langsamwachsenden Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens
    30 Zentimetern
  • alle mehrstämmigen Bäume, deren Summe der Stammumfänge mehr als
    50 Zentimeter beträgt
  • alle hochstämmigen Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens
    90 Zentimetern

Dabei wird bei allen v.g. Kategorien der Umfang jeweils in einem Meter Höhe über dem Erdboden gemessen.

Eine Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken erfolgt nicht mehr.

Die Bearbeitungsfrist für Anträge beträgt sechs Wochen ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen im Grünflächenamt. Die Bearbeitung erfolgt weiterhin gebührenfrei.

Für Rückfragen zur geltenden Gesetzesgrundlage und den Regelungen der Baumschutzsatzung steht Ihnen die Behördenrufnummer 115 sowie das Sekretariat der Abteilung Grünplanung im Grünflächenamt der Stadt Chemnitz unter 0371 488 6721 zur Verfügung.

Die Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz (in der nun wieder gültigen Fassung von 1994) ist unter www.chemnitz.de/satzungen und auch im aktuellen Amtsblatt zu finden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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