Straßenreinigungssatzungen der Stadt Chemnitz beschlossen
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab 1. Januar 2021 beschlossen.
Die Satzungen gelten für die nächsten zwei Jahre (2021 und 2022).
Die Gebühren entwickeln sich wie folgt:
Beschreibung | Gebühr | Gebühr |
---|---|---|
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg alle zwei Wochen | 5,55 € | 5,57 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg einmal wöchentlich | 10,39 € | 10,37 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg zweimal wöchentlich | 20,07 € | 19,97 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg dreimal wöchentlich | 29,75 € | 29,57 € |
Winterdienst auf Gehwegen u. Fußgängerzonen | 10,58 € | 10,58 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn alle zwei Wochen | 1,77 € | 1,85 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn einmal wöchentlich | 2,83 € | 2,93 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn zweimal wöchentlich | 4,95 € | 5,09 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn dreimal wöchentlich | 7,07 € | 7,25 € |
Reinigungspflicht der Stadt Chemnitz auf der Fahrbahn fünfmal wöchentlich | 11,31 € | 11,57 € |