02.11.2020
Pressemitteilung 671

Hinweise zum sicheren Radfahren


In der vergangenen Woche stellte die Polizei bei drei Radverkehrskontrollen an der Zwickauer Straße mehrere Ordnungswidrigkeiten fest und hat diese geahndet: Unter anderem fuhren Radfahrer auf der entgegengesetzten Fahrbahn, fuhren ohne Licht, nutzten das Handy beim Fahren oder fuhren ohne vorgeschriebene und bauartgenehmigte Beleuchtung.


Die Verkehrsbehörde der Stadt nimmt dies zum Anlass, um noch einmal eindringlich hinzuweisen, dass das Fahrrad ein Fahrzeug ist, für das die allgemeinen Regeln der StVO gelten. Außerdem enthält die StVO spezielle Vorschriften für den Radverkehr.


Generell gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Trotzdem ist immer häufiger festzustellen, dass Radfahrer als sogenannte „Geisterfahrer“ unterwegs sind, links fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.


Falschfahren ist insbesondere an Einmündungen, Kreuzungen und Ausfahrten gefährlich, denn dort rechnen Kraftfahrzeugführer nicht mit Radverkehr von rechts. Das zeigt auch das Unfallgeschehen in der Zwickauer Straße zwischen Falkeplatz und Kappler Drehe. Hier haben sich 2019 16 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern ereignet, bei denen zwei Verkehrsteilnehmer schwer und elf leicht verletzt wurden.


Nach örtlichen Unfalluntersuchungen hat die Unfallkommission in diesem Jahr mehrere kurz- und langfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschlossen. So wurden an den Unfallhäufungsstellen Einmündung Herbertstraße und Ausfahrt Zwickauer Straße Nr. 73 Stoppschilder aufgestellt, Haltelinien markiert, Rad-Piktogramme aufgebracht und die Radüberfahrten rot eingefärbt. Zudem wurde die Polizeidirektion Chemnitz um Unterstützung gebeten, die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften durchzusetzen.


Die StVO soll mit ihren Regeln für einen sicheren Straßenverkehr sorgen. Nur wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer an diese Vorschriften hält, kann gewährleistet werden, dass niemand bei einem Unfall zu Schaden kommt. Die Präsenz der Polizei an der Radverkehrsanlage soll auch erzieherische Effekte bei den Verkehrsteilnehmern bewirken und die Akzeptanz der Vorschriften fördern.


Radfahrende können durch ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr ihre Sicherheit erhöhen, und so auch das Verhalten anderer Menschen im Straßenverkehr indirekt beeinflussen:

  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert auch für Radfahrer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  • Fahren Sie vorausschauend und geben Sie in erforderlichen Verkehrssituationen Handzeichen. Suchen Sie Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern.
  • Widmen Sie besondere Aufmerksamkeit abbiegenden Kraftfahrzeugen, auch wenn Sie Vorrang haben (aktuelles Thema: Toter Winkel).
  • Fahren Sie nicht als Geisterfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Bitte benutzen Sie immer den rechten Radverkehrsweg, wenn nichts anderes ausgeschildert ist. Falschfahrer werden leicht übersehen, riskieren schwere Unfälle und zudem ein Verwarn- oder Bußgeld.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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