16.10.2020
Pressemitteilung 638

Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens drohen


Gesundheitsamt warnt vor steigenden Corona-Zahlen in Chemnitz

Wegen weiter steigender Corona-Infektionszahlen drohen in den kommenden Tagen in Chemnitz weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Der sogenannte Inzidenz-Wert mit den durchschnittlichen positiv Getesteten innerhalb von sieben Tagen liegt seit Tagen stabil über 20 und steigt weiter.

Ab dem Wert 35, der nach Angaben des Gesundheitsamtes in den kommenden Tagen zu erwarten ist, werden weitergehende Beschränkungen im öffentlichen Leben gemäß der geltenden sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der gestern von der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten getroffenen Vereinbarungen notwendig. Auch hat die sächsische Landesregierung gestern eine neue Schutz-Verordnung angekündigt, in der weitere Maßnahmen landesweit angewiesen werden.

Um den weiteren Anstieg der Infektions-Zahlen zu verhindern, werden die zuständigen Ämter in den kommenden Tagen ihre Kontrollen von Gewerbe, Restaurants und Bars sowie im öffentlichen Personennahverkehr deutlich verstärken. Bei Verstoß gegen die geltenden Regeln drohen empfindliche Bußgelder. Notwendige Schließungen von Schulen, Kitas oder Horten werden vom Gesundheitsamt dann angeordnet, wenn es notwendig erscheint.

Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:


Ab einer Inzidenz von 35 greifen folgende Maßnahmen:

  • Engmaschige Kontrolle der allgemeinen Hygieneregeln durch die zuständigen Ämter.
  • keine Großveranstaltung ab 250 Teilnehmer.
  • keine Sportveranstaltungen mit Zuschauern.
  • private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sind auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt.
  • Feierlichkeiten in privaten Räumen sind auf 25 Teilnehmer begrenzt.
  • Sperrstunde ab 23:00 Uhr.
  • Es gibt eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit Besucherverkehr.
  • In Einkaufs-Centern und öffentlichen Gebäuden soll es eine Maskenpflicht und ein Einbahnstraßen-System geben.
  • Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gaststätten, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen personenbezogene Daten zur Kontaktnachverfolgung erheben.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie religiöse Veranstaltungen sind nur noch bis zu 250 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und Dokumentation der personenbezogenen Daten gestattet.
  • Besuchsverbote gelten für Krankenhäuser/Pflegeheime etc. mit Ausnahmen für Besuche naher Angehöriger auf Geburts-, Kinder-, Palliativstationen sowie Hospizen (Sterbebegleitung). Ausnahmen können aus wichtigen Gründen nach Beantragung genehmigt werden.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum ohne Erhebung von Kontaktdaten sind nur mit Angehörigen des gleichen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu fünf weiteren Personen gestattet.
  • Sexuelle Dienstleistungen müssen eingestellt werden.


Ab einer Inzidenz von 50 greifen zusätzlich folgende Maßnahmen:

  • Begrenzung von Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 10 Teilnehmer.
  • Begrenzung der Teilnehmer von Feierlichkeiten in privaten Räumen auf 10 Personen.
  • Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum sowie religiöser Veranstaltungen.
  • Sperrstunde 22:00 Uhr.


Aufgrund dieser möglichen Maßnahmen appelliert der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Harald Uerlings, nochmals an die Chemnitzer Bevölkerung, die bestehenden Regeln konsequent einzuhalten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen: „Abstand, Hygiene und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung da, wo Abstand nicht einzuhalten ist, sind das absolut Notwendige in diesen Tagen. Zusätzlich ist das regelmäßige Lüften in Räumen sinnvoll. Die Gastronomie ist einer besonderen Verantwortung, in ihren Einrichtungen auf die korrekte Einhaltung der Hygienekonzepte zu achten und diese umzusetzen.“

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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