14.10.2020
Pressemitteilung 624

Neue Kulturförderung der Stadt Chemnitz vorgestellt


Ralph Burghart, Bürgermeister für Kultur und Soziales, hat heute einem Pressegespräch die neue „Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur“ vorgestellt. Diese hatte der Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 25. Juni 2020 beschlossen.

Grundlage für die neue Richtlinie ist die „Kulturstrategie der Stadt Chemnitz für die Jahre 2018 bis 2030“. Der darin verankerte Themenschwerpunkt C 2 „Gebt Raum! Voraussetzungen schaffen, Fördermodelle entwickeln“ wurde mit der neuen Förderrichtlinie in einem ersten Schritt umgesetzt. Ab 2021 sind nun flexiblere und transparentere Formen der Kulturförderung möglich.

Was ist neu?

  • Unterstützung kultureller Experimente von (Kulturförder-)Einsteigern (Newcomer)
  • Förderung der Entwicklung und Anbahnung neuer Projekte
  • Förderung des internationalen Austauschs, überregionaler Projekte, Mobilitäts- und Residenzprojekte
  • Unterstützung von Publikumsentwicklungsmaßnahmen (Audience Development)
  • Förderung von Kleinprojekten (unkomplizierte Bewilligung)
  • Konzeptförderung
  • Programmförderung
  • Festlegung Reservefonds (ohne Begrenzung der Fördersumme nach oben, vom 1. März bis 15. November im laufenden Jahr terminlich frei)
  • institutionelle Förderung: Voraussetzung seit drei Jahren aktiv (vorher fünf Jahre)
  • Anträge auf Mehrjahresförderung (zweijährige Förderung oder duales Fördermodell) für ausgewählte Antragsteller im Rahmen der institutionellen Förderung
  • Zuwendungsvertrag


Eine besondere Förderung sollen die Vorhaben erhalten, die sich mit den Themenschwerpunkten der Kulturstrategie auseinandersetzen:

  • Moderne(s) in Chemnitz
  • Industriekultur
  • Kultur- und Kreativwirtschaft als Impulsgeberin
  • Kulturelle Bildung
  • Kulturkommunikation, Kulturmarketing und internationale Kooperation
  • Stadtlabor Chemnitz
  • Festivals und internationale Großveranstaltungen.


Die 3. Änderung der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Im Jahr 2021 werden die Neuerungen zunächst schrittweise umgesetzt und ihre volle Wirksamkeit mit dem Förderjahr 2022 erreichen.

Die komplette Richtlinie ist ab sofort unter www.chemnitz.de/kulturfoerderung als barrierefreies PDF-Dokument abrufbar. Rückfragen können per E-Mail an den Bereich Kulturmanagement im Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz gerichtet werden an: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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