23.09.2020
Pressemitteilung 557

Mehr Geld für Sanierung des Eisenbahnviadukts Rabenstein


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung für das Eisenbahnviadukt Rabenstein eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 650.000 Euro für das Jahr 2021 beschlossen.
Das Submissionsergebnis für die Sanierung des Eisenbahnviaduktes musste wegen nicht gesicherter Finanzierung aufgehoben werden. Damit die erneute öffentliche Ausschreibung noch im Jahr 2020 starten kann, wird die überplanmäßige Mittelbereitstellung gleichzeitig noch mit einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2021 abgesichert.

Mit den Arbeiten kann dann voraussichtlich im Frühjahr 2021 begonnen werden. Diese
dauern dann ca. bis Mitte 2022.

Aktuell wird von Gesamtkosten in Höhe von 2,6 Mio. Euro ausgegangen, wovon das Land Sachsen 1,5 Mio. Euro als Festzuschuss aus dem ehemaligen DDR-Parteienvermögen zur Verfügung stellt.

Das Viadukt, das zurzeit als Fußgängerbrücke und Wanderweg genutzt wird, befindet sich in einem schlechten Zustand. Der Stadt Chemnitz obliegt die Verkehrssicherungspflicht des Viaduktes. 2009/2010 war das hintere Widerlager zwar instandgesetzt worden. Am übrigen Bauwerk sind aber bislang keinerlei Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt. Nach 122 Jahren Standzeit sind insbesondere am Stahlfachwerk entsprechende Maßnahmen dringend notwendig.

Die Bauwerksuntersuchung im April 2017 ergab, dass alle Bauteile durch den praktisch nicht mehr vorhandenen Korrosionsschutz angerostet, zum Teil fast durchgerostet sind.
Auch die Brüstungs- und Gesimssteine sind geschädigt und verwittert. Einige Steine sind lose bzw. fehlen. Beim Stahlfachwerk sollen die stark geschädigten Bauteile ausgetauscht werden, die anderen Bauteile werden abgestrahlt. Danach erhält das Stahlfachwerk einen neuen Korrosionsschutz.

Hierfür ist es erforderlich, das Hängegerüst zum Schutz der Umwelt vollständig zu umhausen. Der Straßenverkehr unterhalb der Brücke bleibt somit weitestgehend unbeeinträchtigt.

Neben der touristischen Bedeutung des Bauwerkes hat es einen hohen Stellenwert als technisches Denkmal und muss daher in seiner ursprünglichen Substanz erhalten werden.

Künftig soll das Viadukt auch für Radfahrer nutzbar sein, die Nutzbreite wird demnach mit 3 Metern und die Höhe der Geländer mit 1,30 Metern geplant. Die derzeitige Höhe der Geländer ist hierfür nicht zulässig. Des Weiteren ist geplant, das Bauwerk künftig bei Dunkelheit von vier LED-Strahlern zu beleuchten, um die architektonische und handwerkliche Meisterleistung noch besser verdeutlichen zu können.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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