13.05.2020
Pressemitteilung 257

Schulen öffnen ab 18. Mai 2020 mit eingeschränktem Regelbetrieb


Die Schulen in Chemnitz sind ab Montag, dem 18. Mai 2020 mit einem eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Es gilt wieder die Schulbesuchspflicht.

Bürgermeister Ralph Burghart: „Gute Bildung ist wichtig für beste Startbedingungen in ein späteres Berufsleben. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dem 18. Mai eine weitere Stufe hin zu einem gewohnten Schulalltag erreichen können und alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Chemnitzer Schulen, von den Grundschulen bis zu den Oberschulen und Gymnasien begrüßen dürfen. Seitens des Stadt als Schulträger haben wir die Zeit genutzt, um in enger Abstimmung innerhalb der Stadt und mit dem Landesamt für Schule und Bildung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft neben Hygienemaßnahmen, vom Seifen- bis zum Handtuchspender ebenso die Markierungen und Hinweisschilder. Die Schülerbeförderung wird wie gewohnt sichergestellt, auch die besonderen Beförderungsleistungen. Es gilt für jeden auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz zu beachten.“

Mitwirkung der Eltern

Für einen erfolgreichen Schulstart auch während des Schuljahres braucht es auch zu diesem Zeitpunkt die Mithilfe der Eltern. Durch die Schulen werden sie in den kommenden Tagen informiert, wie ihre Schule individuell den Schulalltag durchführen wird. Dies unterscheidet sich nicht nur zwischen den Grund- und Oberschulen, sondern auch innerhalb der Schularten selbst.

Weiterhin wird ein sogenanntes „Formular Gesundheitsbestätigung“ (Pendelbogen) für die Grundschüler erforderlich zum schriftlichen Nachweis, dass keine allgemeinen
Krankheitssymptome der Schüler, insbesondere Husten und/oder erhöhte Körpertemperatur vorliegen. Auf diesem Formular unterschreiben die Eltern bzw. Sorgeberechtigten, dass ihr Kind gesund und frei von Symptomen in die Schule geht. (Kinder sind nur frei von Symptomen in die Schule zu geben.) Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das „Formular Gesundheitsbescheinigung“ täglich mitzuführen und in der Schule vorzulegen ist.

Den Pendelbogen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-05-08_TB36_Anlage_5.1a_Formular_Gesundheitsbestaetigung_vorgetragen_fuer_Mai.pdf

Eltern/Sorgeberechtigte sind aufgefordert, ihre Kinder mit der Husten- und Niesetikette, den Abstandsregeln sowie einer verstärkten Hygiene (regelmäßiges Händewaschen) vertraut zu machen.

Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen

Für die Sekretariate wurden zusätzliche Schutzfenster („Spuckschutz“) zur Verfügung gestellt, alle Schulen bekamen eine Grundausstattung an Schutzhandschuhen und es wurden weitere Seifen- und Handtuchspender bereitgestellt.

Sicherstellung der Schülerbeförderung

Sowohl während der Beförderung im ÖPNV als auch in den von der Stadt Chemnitz eingesetzten vertraglich gebundenen Schulbussen und in der besonderen Beförderungsleistung besteht für die Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Aufsichtspflicht zur Einhaltung nach Ankunft an der Schule sowie an den Haltestellen in ihrer unmittelbaren Umgebung obliegt den Schulen.
Nur soweit es unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten möglich ist, besteht an die Verkehrsunternehmen im ÖPNV die Empfehlung zur Einhaltung des Mindestabstandes.

Soweit Schülerinnen und Schüler vor der Corona-Pandemie gemäß Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung einen Anspruch auf die Beförderung in einem vertraglich gebundenen Schulbus oder die Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsleistung hatten, werden sie vom Schulamt auch weiterhin für die Beförderung eingeplant. Eine Anpassung der Fahrzeiten an individuelle Bedürfnisse ist nicht möglich.

Alle am Prozess Beteiligten haben, besonders bei der täglichen Schülerbeförderung, gleich in welcher Form sie beansprucht wird, eine große Verantwortung. Sowohl Eltern/Sorgeberechtigte, als auch Fahrunternehmen und Lehrer sowie Erzieher tragen dazu bei, dass die Schulöffnungen zum 18. Mai 2020 gelingen.

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail-Adresse (schulamt@stadt-chemnitz.de)
Telefonnummer (0371 488-4001)
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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