13.05.2020
Pressemitteilung 256

Festlegungen der Stadt Chemnitz zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kitas und Horten ab 18. Mai 2020


Ab dem 18. Mai 2020 besteht wieder ein Rechtsanspruch auf Betreuung in Kita und Hort. Die Schulbesuchspflicht für die Klassenstufen 1 bis 4 gilt wieder. Das heißt, alle Einrichtungen haben wieder geöffnet. Sie werden jedoch in einem eingeschränkten Regelbetrieb geführt.

Bürgermeister für Bildung, Soziales, Jugend, Kultur und Sport Chemnitz, Ralph Burghart: „Ich freue mich, sicher wie viele Eltern auch, dass unsere Kindertageseinrichtungen ab Montag, dem 18. Mai 2020 wieder alle Kinder in die Betreuung aufnehmen. Das ist wirklich für viele Chemnitzerinnen und Chemnitzer eine gute Nachricht und ein besonderer Tag. Ist es doch ein weiterer Schritt zur Rückkehr in eine normale Tagesstruktur.

Allerdings wird es aufgrund der besonderen Umstände nur ein eingeschränkter Regelbetrieb sein können. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie beim Bringen und Abholen der Kinder ein etwas geänderter Ablauf in der Einrichtung erwartet, als Sie diesen bis zum 16. März 2020 kannten. Teilweise kann auch die tägliche Betreuungszeit etwas eingeschränkt sein. Für die Kinder selbst wird zur Einhaltung notwendiger Vorgaben, insbesondere der Hygiene- und der Abstandsregeln, im Umgang mit der Corona-Pandemie die Beweglichkeit in der Einrichtung und im Außenbereich verändert sein.

Dafür bitten wir schon jetzt um Verständnis. Auch für mögliche Anlaufschwierigkeiten in den ersten Tagen in Ihrer Kita. Mir liegt aber die Öffnung der Kitas für alle sehr am Herzen. Damit das langfristig erfolgreich sein kann, appelliere ich an Ihre Mitverantwortung im Umgang mit den uns allen bekannten Regeln."

Der Alltag der Einrichtungen folgt dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen bzw. Klassen. Ziel ist, Infektionsketten zurückverfolgen zu können, so dass die Kinder in konstanten und nicht wechselnden Gruppen und Klassen betreut werden. Das Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen bzw. Klassen in den Gebäuden und Freiflächen der Kindertageseinrichtungen ist konsequent zu vermeiden.

Unter diesen strengen Vorgaben sowie den personellen und räumlichen Voraussetzungen trifft die Stadt Chemnitz folgende Festlegungen zur Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten:

  • Die Kinder werden in zeitlich festgelegten Gruppen betreut. Individuelle Gegebenheiten, wie Geschwisterkinder oder Freundschaften werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Trennung der Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter wird aufgehoben. Offene Konzepte werden nicht umgesetzt.
     
  • Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, bei Notwendigkeit die Öffnungszeit auf neun Stunden zu reduzieren.
     
  • Die maximale Betreuungszeit wird am Tag auf neun Stunden festgelegt.
     
  • Familien, in denen mindestens ein Personensorgeberechtigter nicht berufstätig ist oder sich nicht im Studium/Ausbildung befindet, dürfen ihre Kinder bis zu sechs Stunden am Tag in die Kindertageseinrichtung bringen.
     
  • Eine Durchmischung der Kinder in der Früh- und Spätbetreuung erfolgt nicht.
     
  • Die Betreuungszeiträume werden unter den personellen und räumlichen Voraussetzungen durch jede Einrichtung festgelegt. Eltern müssen sich für einen festen Betreuungszeitraum entscheiden.
     
  • Eine Betreuung im Frühhort an den Grundschulen findet bis auf weiteres nicht statt, da die Kinder nicht in einer Gruppe gemischt werden dürfen. Am Nachmittag verbleiben die Hortkinder in ihren festgelegten Gruppen. Kinder, die normalerweise einen anderen Hort besuchen, verbleiben ebenfalls in ihren Gruppen vom Vormittag.
     
  • Die Betreuung von Hortkindern der 5. und 6. Klasse an Förderschulen findet bis auf weiteres nicht statt.
     
  • Während der Hortzeit gibt es keine Ganztagsangebote (GTA).
     
  • Eltern können mittels einer Änderungsmeldung die erforderliche Betreuungszeit angeben und zahlen den entsprechenden Elternbeitrag für den Zeitraum der eingeschränkten Regelbetreuung. Die zu viel gezahlten Elternbeiträge werden im Folgemonat verrechnet.
     
  • Jede Gruppe erhält einen festgelegten Raum sowie fest zugeordnete Erzieher*innen. Die Nutzung der Gartenbereiche wird durch die Kindertageseinrichtung organisiert.
     
  • Die Einrichtungen organisieren die Bringe- und Abholsituation zu fest vereinbarten Zeiten entsprechend der räumlichen Voraussetzungen. Begegnungen zwischen den Eltern/Bevollmächtigten sind zu vermeiden. Während des Bringens und Abholens der Kinder müssen Eltern/ Bevollmächtigte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
     
  • Die Eingewöhnung neuer Kinder ist möglich. Die Eingewöhnung findet mit einem Elternteil in einem separaten Raum statt. Der Kontakt zu anderen Kindern und Eltern ist zu vermeiden.
     
  • Die Verpflegung findet ab dem 18. Mai 2020 wieder regulär statt. Die Eltern melden ihre Kinder zur Essensversorgung bitte entsprechend an.
     
  • Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung bzw. des Unterrichts an Hand eines Pendelbogens in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und/oder erhöhte Körpertemperatur vorliegen. Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheitszustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder, die typische Symptome aufweisen, werden nicht betreut, solange kein Negativattest vorliegt. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Die Eltern werden dazu aktenkundig belehrt.

    Den Pendelbogen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-05-08_TB36_Anlage_5.1a_Formular_Gesundheitsbestaetigung_vorgetragen_fuer_Mai.pdf


Das Jugendamt ist für dringende Fragen telefonisch unter 0371 488 5900 auch am Wochende von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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