01.05.2020
Pressemitteilung 235

Informationen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen


Neue Regelungen ab kommender Woche / Informationshotline ab Montag

Durch die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 1. Mai 2020 wird es am Mittwoch, dem 6. Mai 2020 zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes der Klassen 4 an Grund- und Förderschulen kommen. Daher wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung folgende Festlegungen für die Stadt Chemnitz getroffen:

 

Betreuung der Grund- und Förderschüler
Ab Mittwoch, dem 6. Mai 2020, erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts der Klassen 4 (außer Förderschwerpunkt geistige Entwickung). Die Betreuung erfolgt ganztägig durch die Lehrer, einschließlich der Früh- und Späthortzeiten.

Die Notbetreuung der Klassen 1 bis 3 wird ganztägig durch den Hort, einschließlich Früh- und Späthort, abgesichert. Dabei gelten die Öffnungszeiten von 6 bis 17 Uhr bei Bedarf der Eltern. Die Betreuung erfolgt am Standort des Hortes. Kinder der Klassen 1 bis 3 ohne einen Betreuungsvertrag für den Hort werden von 8 bis 12 Uhr – im Rahmen der üblichen Unterrichtszeit – durch die Horterzieher betreut. Die pädagogischen Fachkräfte im Hort sind für die Erledigung der an die Kinder gestellten Aufgaben durch die Schule verantwortlich. Es geht nicht um die Vermittlung neuer Inhalte.

 

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten für eine Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung wurde durch die neue Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzes erweitert.

Die Allgemeinverfügung, die Liste der systemrelevanten Berufe sowie das Formular zur Beantragung der Notbetreuung sind abrufbar unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6461

 

Betreuung in Kindertagespflegestellen
Die Betreuung in der Kindertagespflege ist ab Montag, dem 4. Mai 2020 wieder uneingeschränkt möglich.

 

Erhebung Elternbeiträge
Die Elternbeiträge werden für den Zeitraum der Notbetreuung im Monat April 2020 in der Stadt Chemnitz nicht erhoben. Für Kinder, die ab dem 4. Mai 2020 in die Notbetreuung einer Kindertageseinrichtung gehen, werden die Elternbeiträge vollständig für den ganzen Monat erhoben. Dies gilt auch für Kinder der Klasse 4, welche ab dem 6. Mai 2020 wieder die Schule besuchen und einen Betreuungsvertrag für den Hort abgeschlossen haben.

 

Hotline
Bei Fragen zu den Themen Kinderbetreuung und Elternbeiträge können sich Eltern ab Montag, dem 4. Mai 2020, täglich von 7 bis 16 Uhr unter folgenden Rufnummern an das Jugendamt wenden:

Fragen zur Kinderbetreuung: 0371 488-5950
Fragen zu Elternbeiträgen: 0371 488-5951

 

Beratung
In dringenden Fällen, die ohne persönliche Vorsprache nicht zu klären sind, können sich Eltern nach vorheriger Terminvereinbarung im Jugendamt beraten lassen. Dafür stehen ab Mittwoch, dem 6. Mai 2020, Mitarbeiter im Rahmen der festgelegten Beratungszeiten für Fragen zu Elternbeiträgen und zur Vergabe von Kita-Plätzen im Kundenportal des Moritzhofes zur Verfügung.

Dienstag: 8 bis 12 Uhr: Elternbeiträge und 13 bis 17 Uhr: Kita-Platzvergabe
Mittwoch:  8 bis 12 Kita-Platzvergabe
Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr: Elternbeiträge

Die Terminvereinbarung erfolgt bitte schriftlich per E-Mail über folgende E-Mail-Adresse:  jugendamt.platzvergabe@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0371/488-5900.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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