17.04.2020
Pressemitteilung 212

Gemeinsam durch die Pandemie – Erstes Millionen-Hilfspaket der Stadt für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport


Die Oberbürgermeisterin und die Bürgermeister schlagen dem Stadtrat ein erstes Paket an Maßnahmen vor, um die Folgen der Corona-Pandemie, insbesondere dort, wo Verwaltung und Stadtrat unmittelbar Verantwortung tragen. Bei vielen Unterstützungsprojekten der Stadt sollen Programme des Bundes und des Freistaates unterstützt, flankiert oder ergänzt werden


„Ziel dieser Vorlage ist es, erste Folgen der weltweiten Corona-Pandemie für unsere Stadt aufzuzeigen. Dabei stehen die Lebensbereiche im Fokus, für die Stadtrat und Stadtverwaltung unmittelbare Verantwortung tragen“, so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. „Auch wenn in vielen Bereichen noch keine genauen Auswirkungen zu errechnen sind, müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, um eine schnelle Hilfe möglich zu machen.“


Schwerpunkt dieser Vorlage an den Stadtrat sind Unterstützungsleistungen für Vereine, Verbände und Institutionen aus den Bereichen Soziales, Jugendhilfe, Gesundheit, Sport und Kultur. Die Hilfen sollen dazu dienen, die Arbeit unter veränderten Bedingungen weiterhin zu ermöglichen und die Angebote zu erhalten.


Für die einzelnen Bereiche bedeutet es konkret:


Soziales: Partnerschaftlich und handlungsfähig durch die Krise – Menschen helfen – Zukunft sichern


Der Freistaat hat einen Schutzschirm für Vereine, Verbände und weitere Institutionen in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft geschaffen. Diese Möglichkeit steht auch in Chemnitz offen. Darüber hinaus gibt es weitere kommunale Unterstützung:
 

  • Der Zugang in die Grundsicherungssysteme wird vorübergehend erleichtert. Diese Maßnahmen zeigen die Möglichkeiten und die Verlässlichkeit des Sozialstaates und stärken insbesondere Familien mit geringem Einkommen. Ebenso wird es Personengruppen wie Solo-Selbständigen ermöglicht, unter vereinfachten Bedingungen unter diesen Schutzschirm zu kommen, bis die ursprüngliche Tätigkeit wieder voll aufgenommen werden kann. Das bedeutet, es geht hier nicht um Stigmatisierung, sondern eine temporäre Unterstützung des Sozialstaates für Gruppen, die von anderen krisenbedingten Förderprogrammen des Bundes oder des Landes nicht profitieren. Die Stadt plant hier erst einmal mit Mehrkosten von rund drei Millionen Euro.

     
  • In der Familien- und Jugendhilfe, bei den sozialen Diensten und bei den sozialmedizinischen Beratungsangeboten wird die Aufrechterhaltung aller Leistungen wie folgt unterstützt:
     
  1. Es gelten alle Leistungsvereinbarungen, Verträge, Rahmenvereinbarungen zur Finanzierung des Kitabetriebes und Zuwendungsbescheide bis auf weiteres fort.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt durch die Fachämter der Stadtverwaltung Chemnitz aus den oben genannten Regelungen in unveränderter Form und Höhe. Freie Träger, die Kitas in unserer Stadt betreiben, erhalten zeitweilig eine zusätzliche monatliche Zahlung, die die nicht erhobenen Elternbeiträge ausgleicht.
     
  3. Das trifft für alle Förderungen/Zuschüsse/Finanzierungen nach der gemeinsamen Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales und Gesundheit (gem. FRL-JSG), für Kitas nach dem SächsKitaG und für Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen/Entgeltvereinbarungen nach §§ 77 ff. SGB VIII, 75 SGB XII; 125 SGB IX zu.
     
  4. Leistungserbringer von Hilfen zur Erziehung mit ambulanten Angeboten einschließlich Einzelfallhilfen, die nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19.03.2020 (Az.: 42-6928-20) ihre Leistungen nur noch in unabweisbaren Einzelfällen erbringen dürfen, erhalten ebenfalls Zahlungen in Höhe des Durchschnitts der letzten 12 Monate (ggf. kann nach einer Einzelfallentscheidung ein kürzerer Zeitraum zugrunde gelegt werden) Voraussetzung dafür ist, dass die Träger eine Entgeltvereinbarung mit uns abgeschlossen haben und Chemnitz für die Fälle sachlich und örtlich zuständig ist.
     
  • Die Bezuschussung in allen Bereichen der sozialen Arbeit erfolgt in unveränderter Form und Höhe. Im Gegenzug werden durch die Liga der Wohlfahrtsverbände alle Anstrengungen unternommen, die Angebote trotz zahlreicher Einschränkungen in geänderter Form zu realisieren. Frei werdende Personalressourcen werden beispielsweise in Bereichen mit coronabedingten Unterstützungsbedarfen beim Träger selbst oder anderen Trägern eingesetzt (z.B. in Pflegeheimen).


Damit werden Leistungen in Höhe von 91,8 Mio. Euro unverändert weiter ausgezahlt.


Sport: Verein (t) gegen die Krise


Die Stadt zahlt weiter die Förderung an die Vereine für Baumaßnahmen, Betriebskosten oder Förderung von Personalkosten in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro. Gleichzeitig erlässt die Stadt den Vereinen im Stadtsportbund Mieten, Pachten und Erbbauzinsen zunächst für die Monate März bis Juni, ca. 92.000 Euro.
 

Kultur: Kultur weiter Raum geben – partnerschaftlich durch die Krise


Auch mit Blick auf die Bewerbung als Europäische Kulturhauptstadt 2025 fühlt sich die Stadt dem Anspruch verpflichtet, so zu unterstützen, dass der zeitweilige Verzicht auf Kultur nicht in einem unwiederbringlichen Schaden und Kahlschlag der Kulturlandschaft endet. Unter Beachtung der Maßnahmepakete von Bund und Land wird die städtische Kulturförderung in Höhe von 2,8 Mio. Euro weitergeführt unter großzügiger Auslegung der Leistungserbringung. Zusätzlich ist beabsichtigt, ein Sonderprogramm für Künstlerinnen und Künstler aufzulegen.
 

Finanzen


Die Vorlage, über die der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. April abstimmen soll, wurde am Freitag vorgestellt. Diesem ersten Unterstützungs-Paket im Umfang von über 8,6 Mio. Euro könnten weitere Maßnahmen folgen, wenn die Folgen der Pandemie besser abzuschätzen sind.


In der Stadtratssitzung im Juli 2020 soll Zwischenbilanz gezogen und weitere Beschlüsse gefasst werden. Dabei sind dann noch genauer die konkreten Auswirkungen und Möglichkeiten der Hilfspakete von Bund und Land, so besonders des Stabilisierungsfonds Sachsen zu berücksichtigen.


Die Stadt erwartet bereits jetzt auch einen erheblichen Einnahmeausfall, der nicht beeinflussbar ist, beispielsweise aus Gewerbe- oder Umsatz- und Einkommenssteuern. Nach den Prognosen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages wird ein Rückgang von bis zu 50 Prozent erwartet. Ein Minus von bis zu 50 Prozent würde Mindereinnahmen von knapp 85 Mio. Euro für den städtischen Haushalt bedeuten.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/