Erste Umsetzung des Konzeptes der Städtischen Musikschule für die Jahre 2018 bis 2023
Stadtrat beschließt neue Honorarordnung und Gebührensatzung
In seiner heutigen Sitzung hat der Stadtrat eine neue Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz beschlossen. Sie ist die erste allgemeine Honorarerhöhung seit zehn Jahren für freiberufliche Pädagogen an der Städtischen Musikschule und tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 1. August 2015 außer Kraft. Die Honorare im Einzelunterricht werden durchschnittlich um 2,50 Euro auf 22 Euro angehoben. Mit dieser Änderung werden Mehraufwendungen in Höhe von ca. 22.100 Euro jährlich erwartet.
Ab dem 1. August 2019 gilt für die Städtische Musikschule eine neue Gebührensatzung. Das hat der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Bereits im Zukunftskonzept der Musikschule, das am 28. November 2018 vom Stadtrat beschlossen wurde, ist eine Gebührenerhöhung von rund 5 Prozent vorgesehen. Diese wird nun für das Schuljahr 2019/2020 umgesetzt.
Somit steigt die Jahresgebühr für die elementare Musikerziehung und die musikalische Grundausbildung pro Schüler für 45 Minuten Unterricht von 216 Euro auf 226 Euro. Die Halbjahresgebühr für das Instrumentenkarussell beträgt 130 Euro (statt 120 Euro) inklusive der Instrumentennutzung und umfasst vier mal vier Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
Die Gebühren für den Instrumental- und Vokalunterricht steigen ebenfalls um rund fünf Prozent. Die Jahresgebühr steigt im Einzelunterricht für Vollzahler von 768 Euro auf 800 Euro, die ermäßigte Jahresgebühr steigt von 652,80 Euro auf 685 Euro. Mit diesen Änderungen werden Mehrerträge in Höhe von jährlich ca. 46.400 Euro erwartet.