13.06.2019
Pressemitteilung 398

Teilhabeplan der Stadt Chemnitz


Einladung zur öffentlichen Werkstatt am 20. Juni, 17 Uhr, Aula Handwerkerschule, Schloßstraße 3

Am Donnerstag, dem 20. Juni, 17 Uhr sind Interessierte zur öffentlichen Beteiligungswerkstatt zur Erstellung des lokalen Teilhabeplans „Chemnitz-Inklusiv 2030“ in die Aula der Handwerkerschule, Schloßstraße 3 eingeladen. Nach der Begrüßung durch Sozialbürgermeister Ralph Burghart wird der VdK-Landesverbandsvorsitzende Horst Wehner seine Vision für ein inklusives Chemnitz skizzieren. So ist oft fehlende Barrierefreiheit in Gebäuden eine Hemmschwelle für Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderung. Aber auch Barrieren in den Köpfen der Menschen gilt es weiter abzubauen, denn allzu oft dominiert eine defizitäre Sichtweise auf Menschen mit Behinderung, anstatt über deren Potenziale zu reden. Ein Rundgang über den „Markt der Themen“ wird die Werkstatt-Teilnehmeenden in den aktuellen Arbeitsstand des Teilhabeplans der Stadt Chemnitz einführen. Im Anschluss geht es um Inklusion im Beruf, in der Bildung, bei Gesundheit und Pflege ebenso wie in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit. Bei der Diskussion an den Tischen soll es ebenfalls um Inklusion im Zusammenhang mit Mobilität und Wohnen gehen. Am Ende der Veranstaltung wird es einen Ausblick auf weitere Schritte der Stadt in Sachen Inklusion geben.

Um Anmeldung zur öffentlichen Werkstatt wird per Email unter teilhabeplan@stadt-chemnitz.de gebeten. Ebenso um Mitteilung eines Assistenzbedarfs bei der Teilnahme an der Veranstaltung.

Lokale Teilhabepläne sind Ausdruck kommunaler Eigenverantwortung und haben Auswirkungen nicht nur auf Menschen mit Behinderung, sondern auf alle Bürgerinnen und Bürger.

2017 hat der Stadtrat den Teilhabeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Er beschreibt, wie bis 2030 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in Chemnitz verbessert und die Stadt schrittweise inklusiver gestaltet werden sollen. Der Teilhabeplan ordnet sich in die Zielstellungen der Stadtentwicklung ein und berücksichtigt verschiedene Fachplanungen der Kommune, wie beispielsweise zur Schulentwicklung, zum Verkehr wie auch zum öffentlichen Raum.

Hintergrund: Verschiedene Arbeitsgruppen – bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und Bürgern sowie Interessenvertretern – hatten sich Anfang 2019 zum Auftakt für den Teilhabeplan getroffen und seither in sechs Arbeitsgruppen eine Vision, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung unentbehrlich, für 40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel. Deshalb gilt es, die UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler Ebene schrittweise umzusetzen Die für Chemnitz besonders wichtigen Handlungsfelder sind Arbeit, Bildung, Gesundheit, Kultur/Sport & Freizeit, Mobilität und Wohnen Ziel des Teilhabeplans ist es, Maßnahmen zu erarbeiten, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Neben einer Bestandsaufnahme gilt der Plan dann als Handlungsrichtlinie.

Schon 2014 wurde mit einer Analyse zum Thema Inklusion begonnen. So sind in Chemnitz bereits viele Bushaltestellen barrierefrei. Am Teilhabeplan sollen Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen aus Wissenschaft, Kultur, Sport, Wirtschaft ebenso wie die Stadt Chemnitz mitwirken. Und Inklusion rückt noch stärker in den Fokus von Behörden und Öffentlichkeit, damit sich sukzessive die Barrieren für Menschen mit und ohne Behinderung verringern. Ende dieses Jahres soll die endgültige Fassung des Teilhabeplans vorliegen und Anfang 2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

www.chemnitz.de/teilhabeplan

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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