17.04.2019
Pressemitteilung 255

Neuwahl des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2019 – 2024


Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Chemnitz ist für die kommende Wahlperiode 2019 bis 2024 neu zu wählen. Nach § 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder - und Jugendhilfe (SGB VIII) i. V. m. §§ 3 ff. Landesjugendhilfegesetz (LJHG) und § 5 der Satzung des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder, neben Vertretern des Stadtrates, sechs Frauen oder Männer auf Vorschlag der in der Stadt Chemnitz wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an. Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt durch den Stadtrat.


Zur personellen Besetzung des Jugendhilfeausschusses können Vorschläge der anerkannten Träger mit Wirkungsbereich in der Stadt Chemnitz bis spätestens 31. Mai 2019 in der Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, Sg. 51.01 Zentraler Service, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz eingereicht werden. Je Vorschlag soll eine angemessene Anzahl ehrenamtlich Tätiger enthalten sein.


In den einzureichenden Wahlvorschlägen sind die vorgesehenen sechs Mitglieder sowie deren jeweilige persönliche Stellvertreter – geordnet nach Listenplätzen – mit folgenden Angaben zu benennen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Tätigkeit beim Träger der freien Jugendhilfe. Ebenfalls ist für jedes Mitglied eine Bereitschaftserklärung abzugeben.


Es ist zu beachten, dass nur Kandidaten mit Hauptwohnsitz in Chemnitz gewählt werden können. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge über den jeweiligen Dachverband (z. B. Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit e. V. bzw. Liga der Wohlfahrtsverbände) abzustimmen und einzureichen.

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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