28.02.2019
Pressemitteilung 119

Das letzte Kindergartenjahr ist ab 1. April beitragsfrei


Ab dem 1. April 2019 erlässt die Stadt Chemnitz als freiwillige Leistung die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr. Dies hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2018 beschlossen und stellte die dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt zur Verfügung.


Damit entlastet die Stadt die Familien finanziell, deren Kinder vor dem Schuleintritt eine Kindertageseinrichtung in Chemnitz besuchen. Dabei ist es unerheblich, ob Eltern ihren Wohnsitz in Chemnitz haben oder außerhalb. Mit der kommunalen Förderung erhalten die Kinder gleiche Chancen auf entsprechende Förderung und Vorbereitung auf die Schule.


Nach aktuellem Stand betrifft das in diesem Jahr 2210 Kinder.


Positiv ist zudem, dass für Eltern bzw. Personensorgeberechtigte keinerlei Handlungsbedarf besteht. Ohne jede Antragstellung ist die Entlastung für betreffende Familien gesichert.


Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder eine kommunale Einrichtung besuchen, erhalten bis zum 15. April 2019 vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz einen Bescheid.


Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder in einer Einrichtung in freier Trägerschaft betreut werden, werden durch den jeweiligen Träger informiert.


Wird ein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt (§ 27 Abs. 3 Schulgesetz), bleibt die Beitragsfreiheit für die Eltern weiterhin bestehen.

 

Die Stadt Chemnitz erhält die Ermächtigung durch den Sächsischen Landtag mit Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2019 und 2020, wonach im Artikel 22 die Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) festgeschrieben wird.


Da die Änderung des SächsKitaG erst zum 1. Juni 2019 in Kraft tritt, regelt die Stadt Chemnitz den vorzeitigen Erlass der Elternbeiträge durch eine Richtlinie für den Übergangszeitraum bis zum 31. Mai. Gleichzeitig wird die Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie Tagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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