28.11.2018
Pressemitteilung 841

Taxigebühren steigen ab Februar 2019


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Beförderungsentgelte für Taxis im Pflichtfahrgebiet Chemnitz zum 15. Februar 2019 zu erhöhen.


Die Beförderungsentgelte erhöhen sich pro Fahrtkilometer um 0,10 Euro. Ebenso erhöht sich die Wartezeit je Stunde um 1,00 Euro. Der Grundtarif in Höhe von 3,90 Euro, sowie der Zuschlag für Großraumtaxen in Höhe von 5,00 Euro bleiben wie bisher bestehen.


Der neue Tarif wird wie folgt festgesetzt:
Tarifstufe I, werktags 5 bis 20 Uhr, Grundtarif 3,90 Euro, Kilometerpreis bis 3 km zu
2,10 Euro/km, über 3 km zu 1,80 Euro/km.
Tarifstufe II, werktags 20 bis 5 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig, Grundtarif 3,90 Euro, Kilometerpreis bis 3 km zu 2,30 Euro/km, über 3 km zu 1,80 Euro/km.
Die Wartezeit wird je Stunde für beide Tarifstufen mit 25 Euro berechnet.

Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger. Jedes Warten des Taxis während der Inanspruchnahme auf Veranlassung des Bestellers oder Benutzers gilt als Wartezeit.


Zuschläge bei den Tarifstufen I und II erfolgen bei Großraumtaxen ab 5 Fahrgäste oder durch ausdrückliche Bestellung durch den Fahrgast zu 5 Euro. Die Taktung (Fortschaltbetrag) erfolgt in 0,10 Euro.


Die Änderung der Taxitarifverordnung im Pflichtfahrgebiet Chemnitz erfolgt auf Antrag der Taxigenossenschaft Chemnitz eG (im Namen aller Mitglieder), da ab dem 1. Januar 2019 der gesetzliche Mindestlohn erneut erhöht wird.


Zuletzt war der Chemnitzer Taxitarif zum 1. Januar 2015 erhöht worden. Damals wurde der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahr 2017 auf 8,84 Euro wurde vom Chemnitzer Taxigewerbe ohne Tarifänderungen getragen.


Ab Januar 2019 soll eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde erfolgen.


Daraus ergibt sich für die Branche eine Steigerung der Lohnkosten um 8,12 Prozent ab Januar 2019 und um 10 Prozent ab Januar 2020 im Vergleich zu 2015.


Durch die beschlossene Gebührenhöhung ergibt sich eine Tariferhöhung für die Fahrgäste von lediglich 3,7 Prozent bei einer Wegstrecke von rund 10 km.

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/