Kulturausschuss beschließt Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen im Jahr 2018
Freie Träger des kulturellen Lebens werden mit insgesamt rund 2,3 Mio. Euro gefördert
Der Kulturausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, dem 4. Januar 2018, die Förderung von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Mio. Euro beschlossen.
Gefördert werden mehr als 80 Antragsteller der Kategorien Museen/Sammlungen/Gärten, Darstellende Kunst, Musik, Bildende/Angewandte Kunst, Film/Medien, Literatur, Kultur- und Kommunikationszentren/Soziokultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie Jugendkultur. Es wird sowohl institutionell als auch projektbezogen gefördert.
Die Stadt Chemnitz betrachtet die im Stadtgebiet tätigen Künstlerinnen/Künstler, kulturellen Vereinigungen und Initiativen als wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Eine lebendige freie Kulturszene, die sich aus Vereinen, Projektgruppen und Künstlerinnen/Künstlern zusammensetzt, prägt das geistig-kulturelle Klima in unserer Stadt maßgeblich mit.
Neben dem Betreiben kommunaler Kultureinrichtungen (wie Städtische Theater Chemnitz gGmbH, C³ Veranstaltungszentren GmbH, Kunstsammlungen und Kulturbetrieb) und der Mitgliedschaft im Zweckverband Sächsisches Industriemuseum trägt die Stadt Chemnitz dafür Sorge, dass den freien Kulturträgern und Akteuren eine angemessene finanzielle Förderung ihres Angebots- und Veranstaltungsspektrums zur Verfügung gestellt wird.
Hierfür erhält die Stadt Chemnitz als urbaner Kulturraum auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes Zuweisungen des Freistaates Sachsen zur Förderung von allen kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform.
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Stadt Chemnitz