24.10.2018
Pressemitteilung 751

Änderungen der Abfallsatzungen der Stadt Chemnitz beschlossen


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Abfall- und Abfallgebührensatzung der Stadt Chemnitz ab 1. Januar 2019 beschlossen.

Nach 10 Jahren unveränderter Abfallgebühren erhöhen sich ab 2019 die Massegebühren.
Die Massegebühren für den schwarzen Restabfallbehälter werden um 5,2 Cent pro Kilo und für die Biotonne um 1,4 Cent pro Kilo erhöht. Hintergrund sind die gestiegenen Verwertungs- und Behandlungskosten für Restabfall und für Bioabfall. Diese werden über die Massegebühr unverändert weiterberechnet.

Die Leistungen des ASR bleiben auch für die nächsten drei Jahre konstant. Dies betrifft die Haushaltsgrundgebühr und die Regelentleerungsgebühr.

In Gebührenvergleichen belegt der ASR Chemnitz Spitzenplätze mit seiner geringen Gebührenhöhe. So ist eine Masserückvergütung bei Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) bundesweit einmalig.

Der ASR erweitert ab 2019 erneut auch sein Serviceangebot. So können zukünftig Biotonnen (80 l, 120 l) mit Biofilterdeckeln beauftragt werden.

  • Die Gebühren für das Angebot der Ausstattung der Biotonnen (80 l, 120 l) mit Biofilterdeckeln zur Verminderung von Geruchsbildungen betragen 23 Euro pro Jahr und Behälter.
     

Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurden Ausführungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in die Abfall- und Abfallgebührensatzung aufgenommen.

Weitere Neuerungen in der Abfallsatzung:

  • 60-l-Grüngut-Sack zur Erfassung von Mehrmengen an Grünabfällen (wie Hecken- und Strauchschnitt, Grasschnitt, Laub, Unkräuter) als ganzjähriges Angebot zur Abgabe auf den kommunalen Wertstoffhöfen (Bringsystem); der 120-l-Sack fällt weg
  • Saisonaler 60-l-Laub-Sack nur zur Erfassung von Laub in der Herbstsaison als zusätzliches zeitlich begrenztes Angebot (15. September bis 30. November) zur Mitnahme am Leerungstag der Biotonne (Holsystem)
  • Die Benutzung von Abfallbehältern hinsichtlich der zulässigen Nutzmasse und die Folgen eines festgestellten Missbrauchs werden klarer geregelt.
  • Gestalterische Anforderungen an Abfallbehälterstandplätze, Transportwege und Zufahrten sind in der überarbeiteten Anlage 2 zusammengefasst.
  • Die Annahme von Pkw-Altreifen wird aus der Abfallsatzung gestrichen und zukünftig über den Entgeltkatalog des ASR geregelt.
     

Weitere Neuerungen in der Abfallgebührensatzung:

  • Die Berechnung der Gebühren für beauftragte Vollservice-Leistungen bei der PPK-Entsorgung erfolgt analog der anderen Abfallfraktionen.
  • Bei der Abfuhr von Sperrabfall auf Bestellung aus Wohnungen ist der Arbeitswert getrennt nach eingesetzten Fahrzeugen mit Fahrer und zusätzlichen Mitarbeitern (Ladern) ausgewiesen. Auf diese Weise wird die Berechnung der Gebühren noch transparenter gestaltet.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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