24.10.2018
Pressemitteilung 748

Chemnitzer Modell: Stadtrat bringt Planungen für 4. Stufe auf den Weg


Der Stadtrat hat heute die Planungen für die 4. Stufe des Chemnitzer Modells auf den Weg gebracht. Die künftige Bahnverbindung nach Limbach-Oberfrohna soll in vier Abschnitten entstehen. Hierzu hat der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Städte Chemnitz, Limbach-Oberfrohna und des VMS geründet.

Für die Abschnitte innerhalb der Stadt Chemnitz wird ein Projektteam aus VMS, Stadt Chemnitz sowie CVAG und Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz verantwortlich sein, um die Maßnahmen zu bündeln und gemeinsam zu planen und umzusetzen.

Die Gesamtbaumaßnahme ist mit einer Investitionssumme von über 100 Mio. Euro weder planerisch, planungsrechtlich noch baulich als Komplettmaßnahme umsetzbar. Unter Berücksichtigung planungsrechtlicher und wirtschaftlicher Belange wird für die weitere Vorbereitung vorgeschlagen, folgende Planfeststellungsabschnitte (PFA) zu bilden:

  • PFA1: Brückenstraße, Theaterstraße, Hartmann bis Leipziger Straße
  • PFA2: Leipziger Straße von Hartmannstraße bis Wittgensdorfer Straße (Höhe Eissportkomplex)
  • PFA3: Leipziger Straße (Abzweig Bornaer Straße) von Wittgensdorfer Straße bis Chemnitz-Center (Wendeanlage)
  • PFA4: Chemnitz-Center bis Einbindepunkt Eisenbahnstrecke
  • PFA5: Eisenbahnstrecke von Einbindepunkt bis Hainstraße in Limbach-Oberfrohna (in Abstimmung des ZVMS mit der Stadt Limbach-Oberfrohna)
     

Für die jeweils separate Inbetriebnahme der Einzelabschnitte wird ein angepasstes ÖPNV-Konzept entwickelt und für die (temporäre) Umsetzung vorbereitet.
Stadtrat und Öffentlichkeit sollen im gesamten Planungsprozess regelmäßig informiert und beteiligt werden: Der Planungsstand wird vier Mal im Jahr dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgestellt, der VMS wird verschiedene Bürgerbeteiligungsformate anbieten und regelmäßig informieren.

Bis Ende 2018 strebt der VMS eine Vergabe der Planungsleistungen an, so dass ab 2019 notwendige Variantenuntersuchungen, Gutachten und die Vorplanung beauftragt werden könnten. Anschließend könnte sich ab 2020 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung anschließen, sodass Ende 2020 die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden könnten. Die genannte Zeitschiene bezieht sich auf den 1. Planfeststellungsabschnitt. Parallel dazu wird das Linienbestimmungsverfahren für den 4. Planfeststellungsabschnitt im Bereich der Stadtteile Röhrsdorf und Kändler erfolgen. Die Planfeststellungsabschnitte 2-5 werden anschließend an den 1. Abschnitt geplant und jeweils separaten Planfeststellungsverfahren zugeführt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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