26.09.2018
Pressemitteilung 672

Stadtrat schlägt ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgericht vor


In seiner heutigen Sitzung bestätigte der Stadtrat die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht. Insgesamt werden 34 Männer und Frauen für die Übernahme des Ehrenamtes vorgeschlagen. Die fünfjährige Wahlperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter endet am 31. Dezember 2018. Für die Aufstellung einer Vorschlagsliste mit Bewerbern für dieses Ehrenamt ist die Stadt Chemnitz verantwortlich. Bis zum 23. März 2018 konnten sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 bewerben. Diese Möglichkeit haben 191 Personen genutzt.

Die vom Stadtrat bestätigte Vorschlagsliste wird nun dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Chemnitz übergeben. Am Verwaltungsgericht wählt dann ein Wahlausschuss, bestehend aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen, aus der von der Stadt übergebenen Vorschlägen 17 ehrenamtliche Richter für die neue Amtsperiode aus.

Ehrenamtliche Richter entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern Streitfälle des öffentlichen Lebens. Am Verwaltungsgericht in Chemnitz werden insbesondere Streitigkeiten von Bürgern mit der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel in Fragen des Baurechts, des Kommunalabgabenrechts oder des Polizeirechts, verhandelt. Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter mit. Jeder, der sich für diese Aufgabe bei den Verwaltungsgerichten wählen lassen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss ein ehrenamtlicher Richter Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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