24.01.2018
Pressemitteilung 60

Basisabdeckung der Behördenrufnummer 115


Der Stadtrat hat die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Chemnitz und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Basisabdeckung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 beschlossen. Demnach werden Anrufe aus den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Mittelsachsen, Zwickau, Vogtlandkreis und Erzgebirgskreis im Servicecenter der Stadt Chemnitz bearbeitet.

In Sachsen ist die 115 bis zum jetzigen Zeitpunkt in den Städten Chemnitz, Leipzig, Dresden und Brandis erreichbar. Die teilnehmenden Kommunen sind Mitglied im 115-Verbund, einem gemeinsamen Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, das auf freiwilliger Basis funktioniert. Die 115 ist somit nur in den Städten bzw. Landkreisen erreichbar, die Verbund-teilnehmer sind. Außerhalb dieser Gebiete erhält der Anrufer eine Bandansage mit dem Hinweis, sich an die zuständige Gemeindeverwaltung zu wenden.

Die beschlossene Vereinbarung über die Basisabdeckung ermöglicht damit auch den Landkreisen außerhalb des 115-Verbundes einen Zugang zum Leistungsportfolio des Servicecenters. Die Anrufe werden auf Leipzig und Chemnitz gleichermaßen aufgeteilt. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse empfahl die Aufteilung der Anrufe auf die bereits bestehenden Servicecenter, anstelle eines Neuaufbaus.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 ist seit dem 1. Februar 2012 in Chemnitz verfügbar. Die zeitaufwändige Suche nach Ansprechpartnern und Zuständigkeiten entfällt durch diese Nummer. Bis zum 31. Oktober 2017 sind 230.990 Anrufe über die 115 für Chemnitz eingegangen. Dies entspricht 43 % der gesamten Anrufe im Servicecenter.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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