29.08.2018
Pressemitteilung 577

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Baumaßnahmen


Der Stadtrat hat heute die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für Straßenerhaltungsmaßnahmen, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und den Eigenanteil bei der Erschließung des Schloßteichpavillons beschlossen.

  • Straßenunterhalt: Für die Erhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen für das verbleibende Jahr standen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nur noch ca. 700.000 Euro (aktuell 300.000 Euro) zur Verfügung. Damit lässt sich die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht nicht umsetzen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre werden mindestens 300.000 pro Bau-Monat für die Beseitigung von Schadstellen benötigt. Mit den zusätzlichen zur Verfügung gestellten 650.000 Euro wird der Bedarf gedeckt.
     
  • Haltestellenausbau: Das Personenbeförderungsgesetz sieht die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 vor. Die Stadt Chemnitz hat u.a. mit der neuen Ringbuslinie ein Programm zum Haltestellenumbau aufgestellt. Dies wird teilweise über das Sächsische Investitionskraftstärkungsgesetz bezuschusst. Eine entsprechende Ausschreibung musste im vergangenen Jahr wegen unangemessener Preise aufgehoben werden. Aus einer erneuten Ausschreibung in 2018 ist ein Mehrbedarf gegenüber der Planung in Höhe von 340.000 Euro entstanden. Dieser Mehrbedarf kann nicht über weitere Zuwendungen aus dem Investitionskraftstärkungsgesetz gesichert werden und soll deshalb mit den nun überplanmäßig bereitgestellten 300.000 Euro abgesichert werden.
     
  • Pavillon Schloßteichinsel: Die überplanmäßigen Mittel von 100.000 Euro werden als Eigenanteil zu den bereits beschlossenen Kulturraumfördermitteln in Höhe von 80.000 Euro für die Herstellung eines Medienanschlusses für den Schlossteichpavillon verwendet. Die Maßnahme dient der Ertüchtigung der Schlossteichinsel für den Veranstaltungsbetrieb. Sie beinhaltet den Anschluss des Pavillons an Trinkwasser, Strom, und Telefon sowie die Schaffung von Möglichkeiten für Sanitäreinrichtungen (WC, Küche).
     

 

Die Mittel werden aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen gedeckt, die gegenüber der geplanten Größe rund 14,9 Mio Euro höher ausfallen. Nach Abzug bereits erfolgter Maßnahmen waren hieraus vor diesem Beschluss noch rund 4,2 Mio. Euro verfügbar.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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