20.06.2018
Pressemitteilung 461

Aufhebung einer Maßnahme des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept von 2015


Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die teilweise Aufhebung des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzept (EKKO) 2015 der Stadt Chemnitz aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufgehoben. Im genaueren betrifft es die Maßnahme 17/01 "Vergabe der Außenrevier- und Sportplatzpflege sowie der Anliegerpflichten an Schulen".

 

Die EKKO-Maßnahme 17/01, die die Komplettvergabe aller Grünpflegearbeiten inklusive Anliegerpflichten (z.B. Winterdienstleistungen) bei kommunalen Schulen an Dritte beinhaltet, wird wegen Unwirtschaftlichkeit nicht mehr fortgeführt. Mit dem Beschluss reagierte der Stadtrat 2015 auf die aktuelle Haushaltlage und wollte mithilfe der Maßnahme circa 36 Hausmeisterstellen und Kosten in Höhe von circa 457.600 Euro im Jahr einsparen.

 

Die Vergabe von Pflegeleistungen an Dritte ist nicht wirtschaftlich durchzuführen, da es aufgrund der guten Konjunkturlage allgemeine Preissteigerungen am Markt gibt, der Einsatz von Spezialmaschinen bei zu geringer Bewirtschaftungsfläche ineffizient ist und der Verwaltungsaufwand bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistungsvergabe zunimmt. Daher konnte der Durchschnittspreis von 5.500 Euro/Schulobjekt und Jahr, der bei der Konzeption der EKKo-Maßnahme kalkuliert wurde, nicht gehalten werden und liegt aktuell pro Schulobjekt im Durchschnitt bei 14.060 Euro im Jahr.

 

Die bisher an 59 Schulobjekten an Dritte vergebenen Grünpflegeleistungen werden im Rahmen der bestehenden Verträge und darüber hinaus fortgeführt, wenn keine höheren Kosten als durch Eigenbewirtschaftung anfallen. Die EKKo-Maßnahme wird nicht auf die noch offenen 35 Schulobjekte ausgeweitet. Die dazugehörigen KW-Vermerke werden aufgehoben.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

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