20.06.2018
Pressemitteilung 457

Stadtrat beschließt neue Vergnügungsteuersatzung


Tanzveranstaltungen werden nicht mehr besteuert

Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung die neue Vergnügungssteuersatzung beschlossen.

Um das kulturelle Leben im Stadtgebiet zu unterstützen, werden demnach Tanzveranstaltungen nicht mehr besteuert. Die neue Satzung wird nach öffentlicher Bekanntmachung am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

 

Die Stadt Chemnitz erhebt seit dem Jahr 1995 Vergnügungssteuer u. a. für Veranstaltungen in Nachtlokalen, Bars, auf Spielgeräte und bislang auf Tanzveranstaltungen.

Insgesamt werden jährlich ca. 1,2 Mio. Euro als Vergnügungssteuer eingenommen, davon waren ca. 35.000 Euro aus Tanzveranstaltungen.

 

Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wurde nach der Veranstaltungsfläche in der Regel mit einem Steuersatz in Höhe von 1,50 Euro je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche festgesetzt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle Stadt Chemnitz

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/